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Vernehmlassung 2021/31: Revision des ZGB (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) · 6 Seiten

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Zivilgesetzbuch BBl ...

3 Die Klage kann jederzeit eingereicht werden. Auf Ungültigkeit wegen Minderjährigkeit einer Partnerin oder eines Partners zur Zeit der Eintragung der Partnerschaft kann jedoch nur geklagt werden, bevor die betreffende Partnerin oder der betreffende Partner das 25. Altersjahr vollendet hat.

Art. 10 Sachüberschrift

Ungültigkeit auf Antrag

Art. 37b Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

1 Für die Ungültigkeit von Partnerschaften mit Minderjährigen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom … eingetragen wurden, gilt das neue Recht.

2 Wurde die Partnerschaft vor dem Inkrafttreten dieser Änderung von Schweizer Behörden anerkannt, so kann der Ungültigkeitsgrund nach neuem Recht nur von der Partnerin oder dem Partner geltend gemacht werden, die oder der im Zeitpunkt der Eintragung minderjährig war und im Zeitpunkt der Klage das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat.