Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

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8.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Bei der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde den Verpflichtungen der Schweiz zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie im Bereich der Transparenz und des steuerlichen Informationsaustauschs Rechnung getragen. Die vorgeschlagene Regelung erfüllt die Anforderungen der FATF und des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (siehe Ziff. 3). Falls es sich jedoch im Laufe der weiteren Arbeiten als nötig erweisen sollte, ist die Vorlage den veränderten internationalen Anforderungen anzupassen. Die im Vorentwurf vorgeschlagenen Anpassungen des IPRG bewegen sich in dem vom HTÜ vorgegebenen Rahmen und hindern die Schweiz nicht, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Ansonsten tangiert die Vorlage keine internationalen Verpflichtungen der Schweiz und hat keine Auswirkungen auf die geltenden Verträge zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen.

8.3 Erlassform

Die Vorlage enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach Artikel 164 Absatz 1 BV in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den Erlass des Gesetzes ergibt sich aus Artikel 122 Absatz 1 BV.

8.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.

8.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Mit der Vorlage werden keine neuen Rechtsetzungsbefugnisse an den Bundesrat delegiert.

8.6 Datenschutz

Die Vorlage betrifft keine Fragen in Verbindung mit dem Datenschutz.