Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

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7 Auswirkungen

7.1 Auswirkungen auf den Bund

Abgesehen von der Erhöhung der Steuereinnahmen sollte die Einführung des Schweizer Trusts grundsätzlich keine finanziellen oder personellen Auswirkungen haben. Mit der steigenden Zahl von Trusts dürften die Aufsichtskosten zunehmen, doch werden diese durch die erhobenen Gebühren gedeckt.

7.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone und Gemeinden sollten ebenfalls von den höheren Steuereinnahmen profitieren. Die Umverteilung der Einnahmen käme der Allgemeinheit zugute.

Aufgrund der Rolle, die den Gerichten bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen wird (siehe Ziff. 5.1.1.9), ist damit zu rechnen, dass die Einführung des Trusts zu einer höheren Arbeitsbelastung der Gerichte führen wird. Allerdings unterstehen trustrechtliche Angelegenheiten häufig der Schiedsgerichtsbarkeit. Die kantonalen Einführungsgesetze zur Zivilprozessordnung und die kantonalen Gerichtsorganisationsgesetze wären ebenfalls anzupassen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz würde zusätzlich an Attraktivität gewinnen, was günstige Auswirkungen auf urbane Zentren mit entsprechender Geschäftstätigkeit hätte. Agglomerationen und Berggemeinden dürften von der Vorlage nicht betroffen sein.

7.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Vorentwurfs wurden in einer Regulierungsfolgenabschätzung untersucht, deren Ergebnisse bereits dargelegt wurden (vgl. Ziff. 1.4). Der Schweizer Trust würde der Trust-Industrie neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und so einen Mehrwert schaffen. Der Trust würde sich auf die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes positiv auswirken, der damit wiederum ein Instrument erhielte, mit dem er wettbewerbsfähig bleiben kann. Dies ist unerlässlich, wenn die Schweiz weiterhin internationale Kundschaft in ihre Geschäftszentren anziehen und verhindern will, dass hier ansässige Personen, die derzeit über kein ihren Bedürfnissen entsprechendes Nachlass- und Vermögensplanungsinstrument verfügen, ins Ausland abwandern. Der Vorentwurf steht somit vollkommen im Einklang mit den Anstrengungen zur Belebung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

7.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Mit der Einführung des Trusts in das Schweizer Recht wird jeder Person die Freiheit zugestanden, zu Lebzeiten oder von Todes wegen über ihr Vermögen zu verfügen, wie es ihrem eigenen Interesse oder den Interessen von ihr nahestehenden Personen entspricht. Die Rechte der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder