Vorlage

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 97Fedlex · Vorlage

Strafregisterverordnung

21. Verordnung vom 2. September 201558 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr

Art. 2 erster Satz

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA des Verkehrsleiters oder der Verkehrsleiterin vorzulegen. …

22. Vollziehungsverordnung vom 6. Juli 195159 zum Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmungen

Art. 17 Abs. 3

3Der Führerausweis für Trolleybusse bildet eine eigene Kategorie des Führerausweises. Er darf nur Personen erteilt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und die den ärztlichen Minimalanforderungen zur Führung eines schweren Motorwagens zum Personentransport entsprechen. Der Bewerber hat ein Zeugnis eines durch die kantonale Behörde anerkannten Arztes, ein Leumundszeugnis und einen Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA beizubringen.

23. Verordnung vom 25. Mai 201160 über die Betäubungsmittelkontrolle

Art. 15 Abs. 2 Bst. b

2Dem Bewilligungsgesuch sind folgende Ausweise beizulegen:

b. Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA der verantwortlichen Person, der nicht älter als sechs Monate ist; von einer Person mit Wohnsitz im Ausland kann die zuständige Behörde auch einen ausländischen Strafregisterauszug verlangen;

24. Verordnung vom 14. November 201861 über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich

Art. 39 Abs. 4

4Sie kann einen Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA oder einen Auszug aus einem ausländischen Strafregister verlangen.

58 SR 744.103

59 SR 744.211

60 SR 812.121.1

61 SR 812.212.1