Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/35: Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB · 74 Seiten
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Daneben soll das geltende Recht in weiteren Punkten verbessert werden, so namentlich durch eine Neuregelung der Melderechte- und Meldepflichten im Erwachsenenschutz und eine neue gesetzliche Regelung zur Schaffung schweizweit einheitlicher statistischer Grundlagen und Kennzahlen zu den Schutzmassnahmen. Die örtliche Zuständigkeit von KESB und Gericht im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung soll ebenfalls neu gesetzlich geregelt werden. Sodann werden wünschenswerte Präzisierungen der Regelungen betreffend Mitteilung und Auskunft über Erwachsenenschutzmassnahmen vorgeschlagen.