Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/35: Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB · 74 Seiten
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2.2.2 Hinterlegung des Vorsorgeauftrags24
2.2.3 Erkundigungspflicht der KESB26
2.2.4 Validierung des Vorsorgeauftrags27
2.2.5 Vertretungsbefugnis der vorsorgebeauftragten Person29
2.2.6 Vorsorgeauftrag und andere Vollmachten und Aufträge30
2.3 Erweiterung des Kreises der gesetzlichen Vertretung und ihrer Vertretungsrechte31
2.3.1 Ausgangslage31
2.3.2 Kreis der gesetzlichen Vertretung: Erweiterung auf faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner33
2.3.3 Präzisierung des Umfangs des Vertretungsrechts34
2.3.4 Beschränktes Tätigwerden der KESB35
2.4 Besserer Einbezug nahestehender Personen36
2.4.1 Begriff der nahestehenden Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht36
2.4.1.1 Ausgangslage36
2.4.1.2 Der Begriff der «nahestehenden Person» im Zivilrecht und in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung37
2.4.1.3 Abgrenzung zum Begriff der Angehörigen38
2.4.1.4 Legaldefinition im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht39
2.4.2 Nahestehende Personen als Beiständinnen oder Beistände39
2.4.2.1 Ausgangslage39
2.4.2.2 Pflicht der KESB zur Prüfung der Möglichkeit der Einsetzung einer nahestehenden oder einer anderen Person als Beiständin oder Beistand40
2.4.2.3 Erleichterungen für nahestehende Personen als Beiständin oder Beistand42
Parlamentarische Initiativen 16.428 und 16.429 Vogler42
Merkblatt und Empfehlungen der KOKES43
Bericht des Bundesrates vom 29. März 201743
Anpassung von Artikel 420 ZGB44
2.4.3 Stärkung der Verfahrensstellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht45
2.4.3.1 Ausgangslage45
2.4.3.2 Nahestehende Personen als verfahrensbeteiligte Personen46
2.4.3.3 Einbezug nahestehender Personen bei der Sachverhaltsermittlung47
2.4.3.4 Beschwerdelegitimation in Verfahren vor dem Bundesgericht48
2.5 Gesetzliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit von KESB und Gericht im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung49