Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/38: Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer · 8 Seiten

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Zusammenfassung

Die Beteiligungsquote, ab der bei der Verrechnungssteuer das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist (heute 20 Prozent), soll auf 10 Prozent gesenkt werden. In diesen Fällen kann auf die Steuerentrichtung mit anschliessender Rückerstattung verzichtet werden.

Die im internationalen Verhältnis vorgängig einzuholende Bewilligung soll neu fünf (heute drei) Jahre gelten.

Daraus ergibt sich eine administrative Erleichterung für die Unternehmen und die Steuerbe- hörden. Die Neuerung hat nahezu keine finanziellen Auswirkungen: sie hat keinen Effekt auf die Steuersicherung und der für die Unternehmen entstehende Liquiditätsvorteil, dem spie- gelbildlich ein Liquiditätsnachteil des Staates gegenübersteht, ist im jetzigen Zinsumfeld zu vernachlässigen.

Die vom 14. April bis 14. Juli 2021 dauernde Vernehmlassung (39 Stellungnahmen) zeigt zusammenfassend folgende Ergebnisse:

• Breite Zustimmung zu den Zielen (Liquiditätsvorteil für Unternehmen, administrative Erleichterung für Unternehmen und Steuerbehörden).

• Breite Zustimmung zum Mittel (Ausweitung des Meldeverfahrens im Konzern)

• Zur Senkung der notwendigen Beteiligungsquote von 20% auf 10%:

Zustimmung: 34; Ablehnung: 1; Verzicht: 4

• Zur Verlängerung der Gültigkeit der in internationalen Verhältnissen einzuholenden Bewilligung von 3 auf 5 Jahre:

Zustimmung: 34; Neutral: 1; Verzicht: 4

• Weitergehende Forderungen verschiedener Vernehmlassungsteilnehmenden betref- fen eine noch breitere Anwendung des Meldeverfahrens im Konzern als dies in der Vorlage des Bundesrats vorgesehen ist.