Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/38: Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer · 8 Seiten

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1. Ausgangslage

Das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer dauerte vom 14. April bis 14. Juli 2021. Insgesamt wurden 55 Ver- nehmlassungsadressaten angeschrieben. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang ersichtlich.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind 39 Stellungnahmen eingegangen, wovon sich 35 zum Inhalt der Vorlage geäussert haben. Dazu gehören 3 Parteien (FDP, SPS, SVP), die FDK, 24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und 7 Organisationen (economiesuisse, EX- PERTsuisse, Schweizerische Bankiervereinigung, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, SwissHoldings, TREUHAND | SUISSE). 4 Adressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (GR, JU, GPS, SAV).

2. Die Vernehmlassungsvorlage

Die Beteiligungsquote, ab der bei der Verrechnungssteuer das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist (heute 20 Prozent), soll auf 10 Prozent gesenkt werden. In diesen Fällen kann auf die Steuerentrichtung mit anschliessender Rückerstattung verzichtet werden.

Die im internationalen Verhältnis vorgängig einzuholende Bewilligung soll neu fünf (heute drei) Jahre gelten.

Daraus ergibt sich eine administrative Erleichterung für die Unternehmen und die Steuerbe- hörden. Die Neuerung hat nahezu keine finanziellen Auswirkungen: sie hat keinen Effekt auf die Steuersicherung und der für die Unternehmen entstehende Liquiditätsvorteil, dem spie- gelbildlich ein Liquiditätsnachteil des Staates gegenübersteht, ist im jetzigen Zinsumfeld zu vernachlässigen.

3. Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Senkung der notwendigen Beteiligungsquote von 20% auf 10%

Zustimmung

FDK und 23 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH)

3 Parteien (FDP, SVP, SPS)

7 Organisationen (economiesuisse, EXPERTsuisse, SBVg, SGB, sgv, SwissHoldings, TREUHAND | SUISSE)

Begründung:

• Die Vorlage führe zu administrativen Erleichterungen (AG, BE, BL, GE, NE, NW, SZ,

UR, FDP, SPS, SVP, economiesuisse, sgv, SwissHoldings).

• Die Kantone seien von der Umsetzung der Vorlage nicht betroffen (FDK, AI, AR, BE,

BL, BS, FR, GL, NE, NW, OW, SG, SO, TG, VS, ZG, ZH).