Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten

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5. 6. Übertretungen gegen die sexuelle Integrität

Artikel 198 Sexuelle Belästigungen

Geltendes Recht Vorschlag Absatz 1

Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine1 Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine

sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärger- sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärger-

nis erregt, nis erregt,

wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch

Worte sexuell belästigt, Worte oder Bilder sexuell belästigt,

wird, auf Antrag, mit Busse bestraft. wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Variante 1 Variante 2 Absatz 2 Absatz 2

2 Handelt es sich beim Opfer um ein Kind unter Keine neue Regelung

12 Jahren, so wird die Tat von Amtes wegen verfolgt.

6. 7. Gemeinsame Begehung

Artikel 200 Gemeinsame Begehung

Geltendes Recht Vorschlag

Wird eine strafbare Handlung dieses Titels ge- Wird eine strafbare Handlung dieses Titels ge-

meinsam von mehreren Personen ausgeführt, so meinsam von mehreren Personen ausgeführt, so

kann der Richter die Strafe erhöhen, darf jedoch erhöht das Gericht die Strafe. Es darf jedoch das

das höchste Mass der angedrohten Strafe nicht um höchste Mass der angedrohten Strafe nicht um

mehr als die Hälfte überschreiten. Dabei ist er an mehr als die Hälfte überschreiten. Dabei ist es an

das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden. das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.