Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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Die empfangende Person bleibt ebenfalls straflos, wenn sie für die weitergeleiteten Gegen-
stände oder Vorführungen kein Entgelt leistet oder verspricht, diese besitzt oder konsumiert, die Beteiligten einander persönlich bekannt sind und der Altersunterschied zwischen ihnen nicht mehr als drei Jahre beträgt.
(Art. 197)
Geltendes Recht
9Gegenstände oder Vorführungen im Sinne der
Absätze 1–5 sind nicht pornografisch, wenn sie
einen schutzwürdigen kulturellen oder wissen-
schaftlichen Wert haben.
5. Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern
Artikel 197a Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern
Variante 1 Variante 2
Wer einem Kind unter 16 Jahren mit der Keine neue Regelung Absicht, eine Straftat nach Artikel 187 Ziffer 1 erster Absatz oder Artikel 197 Absatz 4 zweiter Satz zu begehen, ein Treffen vorschlägt und Vorbereitungen für ein solches Treffen trifft, wird mit Geldstrafe bestraft.
Artikel 187 Ziffern 2 und 3 sind anwendbar.
Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vor-