Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten

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Artikel 197 Pornografie

Geltendes Recht Vorschlag

Absätze 4, 5 und 8

1Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bild-

aufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände

solcher Art oder pornografische Vorführungen

einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, über-

lässt, zugänglich macht oder durch Radio oder

Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis

zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne

von Absatz 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder

sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird

mit Busse bestraft. Wer die Besucher von Ausstel-

lungen oder Vorführungen in geschlossenen

Räumen im Voraus auf deren pornografischen

Charakter hinweist, bleibt straflos.

3Wer eine minderjährige Person anwirbt, damit

diese an einer pornografischen Vorführung mit-

wirkt, oder wer sie zur Mitwirkung an einer derar-

tigen Vorführung veranlasst, wird mit Freiheits-

strafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

4Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne4 Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen oder mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, ein- Minderjährigen zum Inhalt haben, …

führt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt,

anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, er-

wirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst

wie beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Haben die Gegenstände oder Vorführungen tat-

sächliche sexuelle Handlungen mit Minderjähri-

gen zum Inhalt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis

zu fünf Jahren oder Geldstrafe.