Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten

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(Art. 197) (Art. 197)

Geltendes Recht Vorschlag

Absätze 4, 5 und 8

8Minderjährige von mehr als 16 Jahren bleiben8 Wer von einer minderjährigen Person mit

straflos, wenn sie voneinander einvernehmlich deren Einwilligung Gegenstände oder Vorfüh-

Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von rungen im Sinne von Absatz 1 herstellt, diese

Absatz 1 herstellen, diese besitzen oder konsumie- besitzt, konsumiert oder an die dargestellte

ren. Person weiterleitet, bleibt straflos, wenn:

a. er dafür kein Entgelt leistet oder verspricht und

b. der Altersunterschied zwischen den Beteilig-

ten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Die dargestellte Person bleibt ebenfalls straflos.

Variante 1 Variante 2

Absatz 8bis Absatz 8bis

Weiterleiten pornografischer «Selfies» bleibt Weiterleiten pornografischer «Selfies» unter strafbar bestimmten Voraussetzungen neu straflos

8bis Straflos bleiben Minderjährige, die von sich 8bis Straflos bleiben Minderjährige, die von sich selber Gegenstände oder Vorführungen im selber Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1 herstellen, besitzen oder Sinne von Absatz 1 herstellen, besitzen oder konsumieren. konsumieren.

Das Weiterleiten der von sich selber hergestellten Gegenstände oder Vorführungen ist straf-

los, wenn: a. die Beteiligten einander persönlich bekannt sind,

b. die empfangende Person darin eingewilligt hat und

c. der Altersunterschied zwischen den Beteilig-

ten nicht mehr als drei Jahre beträgt.