Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die Vorlage des Bundesrates
Der vorliegenden Revision des Sexualstrafrechts im Strafgesetzbuch1 (StGB) und im Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19272 (MStG) geht eine längere Entstehungsgeschichte voraus: Nachdem am 30. Juni 2010 der Vorentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts) in die Vernehmlassung geschickt worden war, eröffnete der Bundesrat am 8. September 2010 die Vernehmlassung zum Vorentwurf über das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht.3 Am 19. Dezember 2012 entschied der Bundesrat, die Arbeiten an der Harmonisierungsvorlage zurückzustellen und erst auf der Grundlage des neuen Sanktionenrechts, zu dem er am 4. April 2012 eine Botschaft4 verabschiedet hatte, weiterzuführen.5 Diese Vorlage wurde von den Räten in der Schlussabstimmung am 19. Juni 2015 angenommen. Zwei Änderungen im Jugendstrafgesetz vom 20. Juni 20036 (JStG) traten auf den 1. Juli 2016, jene im Strafgesetzbuch und weiteren Gesetzen auf den 1. Januar 2018 in Kraft.7 Die Arbeiten an der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung wurden derweil weitergeführt. Am 25. April 2018 verabschiedete der Bundesrat die entsprechende Botschaft zuhanden der Bundesversammlung (18.043 s Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht).8 Die Vorlage umfasste zwei Gesetzesentwürfe: Während Entwurf 1 vor allem Änderungen der Strafrahmen, teilweise aber auch materielle Änderungen vorschlug, sah Entwurf 2 Anpassungen von Bestimmungen des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vor. Die Büros der eidgenössischen Räte wiesen das Geschäft den Kommissionen für Rechtsfragen zur Vorberatung mit dem Ständerat als Erstrat zu.
1.2 Die Arbeiten der Kommission und der Subkommission
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) befasste sich an ihrer Sitzung vom 17./18. Januar 2019 zum ersten Mal mit dem Geschäft und führte Anhörungen durch. Angehört wurden Vertretungen der Kantone, der Staatsanwalt-
1 SR 311.0
2 SR 321.0
3Unterlagen zu den Vernehmlassungen und Ergebnisberichte: www.admin.ch > Bundes-
recht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2010 > EJPD.
4BBl 2012 4721
5www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilung vom
19. Dez. 2012 «Harmonisierung der Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems».
6 SR 311.1
7 AS 2016 1249
8 BBl 2018 2827