Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 47 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts
1 Einleitung
Am 25. April 2018 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur «Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht»1 zuhanden der Bundesversammlung. Die Vorlage umfasste zwei Gesetzesentwürfe: Während Entwurf 12 vor allem Änderungen der Strafrahmen, teilweise aber auch materielle Änderungen vorschlug, sah Entwurf 23 Anpassungen von Bestimmungen des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches4 vor.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) nahm das Geschäft im Ja-
nuar 2019 an die Hand und führte Anhörungen durch. Dabei zeigte es sich, dass die Vorlage insgesamt mehrheitlich kritisch aufgenommen wurde. Bemängelt wurde unter anderem, dass die Vernehmlassung schon lange zurücklag und dass zu gewissen Vorschlägen wie der Neuformulierung des Tatbestands der Vergewaltigung (Art. 190) nie eine Vernehmlassung durchgeführt worden war. Die RK-S beschloss daher, eine dreiköpfige Subkommission einzusetzen, die die Vorlage zuhanden der RK-S vorberaten sollte. Im Januar 2020 beantragte die Subkommission der RK-S diverse Änderungen an Entwurf 1 und unterbreitete ihr ausserdem materielle Anträge zum Sexualstrafrecht.
Das seit dem 1. Oktober 1992 geltende Sexualstrafrecht war nach der Verabschiedung der Botschaft immer häufiger auch in den Medien thematisiert worden, wobei die Frage aufgeworfen worden war, ob es lückenhaft bzw. noch aktuell sei. Die RK-S kam allerdings zum Schluss, dass sich die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen auf die Anpassung einzelner Strafrahmen beschränken und auf materielle Änderungen verzichtet werden sollte. Sie entschied deshalb, dem Plenum eine Teilung des Entwurfs 1 zu beantragen und die Bestimmungen des Sexualstrafrechts in eine gesonderte Vorlage, einen Entwurf 3, auszugliedern. Ständerat und Nationalrat stimmten dieser Teilung zu.
Die RK-S entschied im Januar 2021, den Vorentwurf und den Erläuternden Bericht – mit teilweise zwei Varianten je Bestimmung – in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung dauerte vom 1. Februar bis am 10. Mai 2021.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Dachverbände und weiteren interessierten Kreise, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang.
Es sind 124 individuelle Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich wie folgt auf:
Kantone: 26
Politische Parteien: 10
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft: 1
Weitere interessierte Kreise: 87
1 BBl 2018 2827.
2 BBl 2018 2959.
3 BBl 2018 3009.
4 StGB; SR 311.0