Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Am 08. September 2020 wurde die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» mit 107 885 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative will im Wesentlichen Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe besser schützen. Damit verfolgt sie ähnliche Ziele wie der Bund, möchte aber die bestehenden Instrumente durch eine Verankerung in der Verfassung stärken und ergänzen. Als wesentliche Ergänzungen will sie die folgenden beiden Aspekte in die Verfassung neu einführen: die ausdrückliche Verpflichtung der Kantone zur Bewahrung der Landschaften, Ortsbilder und geschichtlichen Stätten sowie einen engen Rahmen für die Interessenabwägung bei erheblichen Eingriffen in
Schutzobjekte. Die Initiative verlangt zudem, dass Bund und Kantone die erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität zur Verfügung stellen.
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Anliegen der Initiative. Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit. Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten deshalb, Biodiversitätsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und stellt ihr in Form einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.
Der indirekte Gegenvorschlag orientiert sich an folgenden Eckpunkten:
1) Das NHG soll einen verstärkten Beitrag zur Zunahme von Flächen zugunsten der Erhal-
tung der Biodiversität leisten: Das Schutzgebietsflächenziel von 17 Prozent wird gesetzlich verankert. Die Vernetzung wird gefördert.
2) Aus der in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 verworfenen Vorlage zum
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel werden Bestimmungen zum Schutz und der Vernetzung der Lebensräume für Wildtiere übernommen (Bestimmungen zu den überregionalen Wildtierkor- ridoren, zu den Schutzbestimmungen zu den Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung und den eidgenössischen Wildtierschutzgebieten).
3) Die bestehenden nationalen Schutzgebiete werden wo nötig saniert.
4) Die rechtlichen Vorgaben zum ökologischen Ausgleich in intensiv genutzten Gebieten,
insbesondere in der Siedlung und der Agglomeration, werden präzisiert.
5) Die Förderung einer umfassenden Baukultur und die geltende Berücksichtigungspflicht
für Bundesinventare für Kantone und Gemeinden wird auf Gesetzesstufe verankert.
6) Die Ziele der Energiestrategie 2050 werden nicht tangiert.
Um den interessierten Kreisen Gelegenheit zu geben, sich zum Entwurf des indirekten Gegenvorschlags zu äussern, hat der Bundesrat vom 31. März bis 09. Juli 2021 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
2 Eingegangene Stellungnahmen
2.1 Eingegangene Stellungnahmen
Mit Eröffnung der Vernehmlassung am 31. März 2021 wurden 150 Adressaten eingeladen, Stellung zu nehmen. Insgesamt sind 242 Rückmeldungen eingegangen (Tab. 1). Knapp ein Drittel aus Sektoren der Wirtschaft (inkl. Land- und Forstwirtschaft, Energie) sowie rund ein Viertel der Stellungnahmen wurden durch Organisationen des Umweltbereichs eingereicht. Die begrüssten Vernehmlassungsteilnehmenden sowie sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts ersichtlich.1
1 Vernehmlassung 2021/50. https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/50/cons_1 4/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774