Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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die Erhaltung der Natur- und Kulturwerte der Schweiz sicherzustellen bzw. den Rückgang der Biodiversität in der Schweiz aufzuhalten. Während die SUK die Förderung der Baukultur gemäss Vorlage vollumfänglich unterstützt, empfehlen ENHK und EKD eine Auslagerung ins RPG.
3.6 Gemeinden / Städte / Berggebiete
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGemV) sowie der Schweizerische Städteverband (SSV) unterstützen die Vorlage mit Änderungsanträgen. Der SSV begrüsst insbesondere die Stärkung des ökologischen Ausgleichs zur Förderung der Stadtnatur, womit eine zentrale Herausforderung angegangen werde. Das Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden (NOB) sowie der Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVKB) lehnen die Biodiversitätsinitiative sowie den indirekten Gegenvorschlag entschieden ab. Beide Stellungnehmende monieren insbesondere die Einschränkung des Handlungsspielraums infolge des Flächenziels.
3.7 Umweltbereich
Alle Akteure im Umweltbereich teilen die Ansicht, dass ein dringlicher Handlungsbedarf für einen besseren Schutz der Biodiversität, Landschaft und Baukultur besteht.
Der Grossteil der stellungnehmenden Akteure im Umweltbereich unterstützen zumindest teilweise die Stellungnahme des Trägervereins Biodiversitätsinitiative von Pro Natura, BirdLife Schweiz, Stiftung Landschaftsschutz und Schweizer Heimatschutz (AI-In, AV, CIPRA, GP, MWS, NBW, NFS, NSVE, NVBDN, NVH, NVR, PBW, PN und 7 Sektionen, PSR, PUSCH, SL-FP, SVS und 30 Sektionen, VSA, WWF). Die stellungnehmenden Akteure fordern eine schlanke NHG-Revision mit Schwerpunkt ökologische Infrastruktur und Baukultur. Sie setzten sich ein für eine Verschärfung der Vorlage. Nachfolgend sind ihre wichtigsten Anträge aufgelistet:
− Eigener Artikel für die ökologische Infrastruktur
− Erhöhung des Flächenziels für Schutzflächen bis 2030 von 17 % auf 20 %. Das vorge-
schlagene Flächenziel könne ein wichtiges Zwischenziel bilden.
− Kantone und Gemeinden sollen beim ökologischen Ausgleich ihren Handlungsspielraum
beibehalten. Der Bund soll besser ein Impulsprogramm für die Biodiversität im Siedlungsraum lancieren als die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern.
− Die Förderung der Artenvielfalt soll mit spezifischen Massnahmen für prioritäre Tier- und
Pflanzenarten gestärkt werden.
− Der Beitrag der Landwirtschaft soll noch wirksamer werden durch qualitativ hochste-
hende Biodiversitätsförderflächen und ihren Beitrag zum Aufbau der ökologischen Infrastruktur im Bereich der Vernetzung.
− Bei den Schutzobjekten nach Art. 5 NHG soll die Bewahrung des Kerngehalts der
Schutzwerte garantiert werden.
− Bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben sollen die Inventare des Bundes nach Art. 5
NHG berücksichtigt werden. Zudem solle das Beschwerderecht darauf ausgedehnt werden.
Aus Sicht der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (VWS) ist die Vorlage ungeeignet, um die bestehenden Probleme zu lösen beziehungsweise seien die bestehenden Gesetzesgrundlagen hinreichend, um die Probleme zu lösen. Die VWS ist der Meinung, dass es insbesondere eine deutliche Stärkung des Vollzugs im Naturschutzbereich sowie eine Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen braucht, um Massnahmen durchzuführen.
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