Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Mittel zum Schutz der Biodiversität zur Verfügung stellen muss. Die GPS fordert, dass der Bund angesichts der vom Bundesrat geschilderten Bedeutung der Biodiversität und ihres desolaten Zustands gesamthaft 60 bis 80 Prozent der Gesamtkosten zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags übernehmen soll.
− Die EVP fordert, dass die Kantone und Gemeinden beim ökologischen Ausgleich ihren
Handlungsspielraum beibehalten sollen und die Biodiversität im Siedlungsraum mittels eines Impulsprogramms des Bundes zu fördern ist. Weiter betont die EVP, dass die Förderung der Artenvielfalt mit spezifischen Massnahmen für prioritäre Tier- und Pflanzenarten gestärkt und der Beitrag der Landwirtschaft noch wirksamer werden soll.
− Die glp beantragt, die Erreichung der gesetzten Ziele bis 2030 alle zwei Jahre zu über-
prüfen. Zudem schlägt sie eine Fremdänderung im bäuerlichen Bodenrecht vor, um den Naturschutzorganisationen den Erwerb von Boden zum Zweck der Biodiversitätsförderung zu erleichtern.
− Die SPS setzt sich für eine verschärfte Regelung in Bezug auf die Schonung von
Schutzobjekte des Bundes ein und wünscht, dass die Schutzorganisationen eine Beschwerderecht gegen kantonale Entscheide erhalten sollten, damit die Bundesinventare (BLN, ISOS, IVS) eingehalten würden. Weiter hebt die SP Schweiz u.a. hervor, dass es mehr finanzielle Mittel, insbesondere vom Bund, sowie personelle Ressourcen beim Bund und den Kantonen brauche.
Die Mitte und FDP lehnen die Vorlage nicht explizit ab, sind ihr gegenüber aber kritisch eingestellt. Die Mitte fordert eine Vorlage, die verstärkt auf Synergien zwischen Schutz und Nutzung sowie auf regionalen Kenntnissen aufbaut. Insbesondere kritisiert Die Mitte, dass die Kompetenzen des Bundes zum Nachteil der Kantone und somit auch zum Nachteil eines praxisnahen, auf Lokalkenntnisse aufbauenden Naturschutzes, ausgeweitet werden. Aus Sicht der FDP wird insbesondere bemängelt, dass mehrere, unterschiedliche Anliegen in einem vielfältigen Massnahmenpaket zusammengeführt würden. Die FDP empfiehlt eine Entschlackung der Vorlage, die sich klarer auf die direkt betroffenen Artikel im NHG begrenzen und nicht noch weiter Anliegen zum Jagdgesetz oder zur Baukultur aufnehmen soll.
Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab und nennt insbesondere folgende Gründe:
− Die Vorlage darf nicht zu starken Nutzungsbeschränkungen und zu materiellen oder gar
formellen Enteignungen privater Eigentümer bzw. Berechtigter führen.
− Die Landwirtschaft hat im Bereich Biodiversität schon erhebliche Anstrengungen geleistet
und ist durch die Vorlage erneut erheblich von Massnahmen betroffen.
− Die Vorlage gefährdet eine sichere Stromversorgung, indem insbesondere Wasserkraft-
projekte erschwert oder gar verunmöglicht werden.
− Es ergeben sich erhebliche Plan- bzw. Rechtsunsicherheiten.
In den Stellungnahmen sind weitere konkrete Anträge formuliert.
3.5 Eidgenössische Kommissionen und Räte
Die stellungnehmenden eidgenössischen Kommissionen und Räte (ElCom, SUK, ENHK,
EKD) unterstützen die Vorlage mit unterschiedlichen Anträgen:
− Die ElCom erkennt, dass aus Sicht des Natur- und Heimatschutzes die Ziele der Vorlage
nachvollziehbar sind. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Energiestrategie 2050 und Klimaziele des Bundes hält die ElCom aber fest, dass jegliche Erweiterung von Schutzflächen zusätzliche Interessenabwägungen und Konfliktpotenziale nach sich zieht.
− Die Schweizerische UNESCO-Kommission (SUK) sowie in ihrer gemeinsamen Stellung-
nahme die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) halten fest, dass ihnen die Vorlage des Bundesrats zu wenig weit geht. Sie wünschen deshalb eine Ergänzung der Vorlage, um
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