Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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Wissenschaft

− a+. Die Stellungnahme der Akademien der Wissenschaften Schweiz a+ entstand in

Zusammenarbeit der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT), dem Forum Landschaft, Alpen, Pärke (FoLAP), der Schweizerische Entomologischen Gesellschaft (SEG), dem Forum Biodiversität Schweiz (FBS) sowie dem Institut für Raum- und

Landschaftsentwicklung (IRL).

3 Einschätzung der Vorlage

Nachstehend werden die Stellungnahmen nach Gruppen beurteilt. Die Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln der Vorlage folgen in Kapitel 4.

3.1 Allgemeine Beurteilung

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden aus allen Bereichen anerkennt den dringenden Handlungsbedarf für Biodiversität, Landschaft und Baukultur. Die Forderungen der Biodiversitätsinitiative gehen den meisten Teilnehmenden jedoch zu weit. Sie bemängeln, dass die Forderungen der Initiative in der Praxis zu vielen Umsetzungsproblemen und Einschränkungen führen und den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark einschränken. Eine Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst es, dass der Bundesrat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, verlangt aber gleichzeitig teilweise weitreichende Änderungen der Vorlage und/oder Nachbesserungen im erläuternden Bericht.

3.2 Kantone

Sämtliche Kantone haben eine Stellungnahme eingereicht. SZ lehnt die Vorlage als einziger Kanton ab. SZ rechnet mit einem hohen Aufwand oder zusätzlichen Arbeiten für die Umsetzung der Vorlage und befürchtet eine Überregulierung. Die übrigen 25 Kantone äussern sich grundsätzlich positiv zur Vorlage. AI ist allerdings der Auffassung, dass die Belange der Baukultur nicht im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sondern im Raumplanungsgesetz (RPG) zu regeln sind. Die Kantone sind der Ansicht, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt sowie die baukulturellen Qualitäten stärker zu schützen und zu fördern sind. Alle Kantone stellen diverse Präzisierungs- und Änderungsanträge.

3.3 Kantonale Konferenzen

Die Vorstände von BPUK, KWL, EnDK und EDK2 begrüssen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Absicht, die wichtigen Anliegen der Initiative aufzunehmen und gesetzlich zu verankern. Die kantonalen Konferenzen teilen zudem die Einschätzung des Bundesrats, dass die biologische, landschaftliche und baukulturelle Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern ist.

Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) macht in ihrer Stellungnahme keine allgemeine Beurteilung der Vorlage.

3.4 Politische Parteien

Es haben sieben politische Parteien eine Stellungnahme abgegeben (Die Mitte, EVP, FDP, glp, GPS, SPS, SVP). Einzig die SVP lehnt die Vorlage ab. EVP, glp, GPS und SPS begrüssen die Vorlage grundsätzlich, monieren aber, die Vorlage sei zu wenig ambitioniert und fordern Verbesserungen insbesondere in folgenden Punkten:

− Gesetzliche Verankerung bzw. die explizite Erwähnung der ökologischen Infrastruktur

− Erhöhung des Flächenziels für Schutzgebiete für die Biodiversität

− Die GPS kritisiert die vorgesehene Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Die

Partei unterstreicht, dass der Bund zusätzlich zu den Gesetzesänderungen auch mehr

2 BPUK, KWL, EnDK und EDK haben eine gemeinsame Stellungnahme unter Mitarbeit von JFK, KBNL, KOK, KPK, KVU eingereicht. 6/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774