Vernehmlassungsvorlage HKSV

Vernehmlassung 2021/53: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 · 6 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 9a Sachüberschrift

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 20. Februar 2019

Art. 9b Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1Muss die Beglaubigung der Angaben nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben c–g bei einer Anlage erneuert werden, für die ein Vertrag zur Mehrkostenfinanzierung nach Artikel 73 Absatz 4 EnG3 besteht, so kann diese Erneuerung sowohl von einer Auditorin als auch von einer Person nach Artikel 2 Absatz 2bisvorgenommen werden.

2Die neuen Vorgaben in Anhang 1 gelten erstmals für das Lieferjahr 2022.

II

Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

… Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation:

Simonetta Sommaruga

3 SR 730.0