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Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 9 Seiten
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Anhang (Art. 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 19)
Datenkatalog
1 Vertriebsdaten
1.1 Betriebe mit einer Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung
1. Name des Unternehmens
2. Adresse
1.2 Tierarztpraxis oder -klinik, Futtermühle oder Detailhandelsbetrieb, an die oder den das Antibiotikum vertrieben wird
1. Name
2. Global Location Number (GLN) oder, wenn keine GLN vorhanden ist, Kundennummer
3. BUR-Nummer
1.3 Arzneimittel (Präparat)
1. Bezeichung des Präparats (Handelsname)
2. Zulassungsnummer
3. Packungsgrösse
1.4 Verkaufte Menge
1. Anzahl Packungen pro Präparat und Packungsgrösse pro Tierarztpraxis oder -klinik, Futtermühle oder Detailhandelsbetrieb
2 Verbrauchsdaten zu nicht topischen Antibiotika
2.1 Nutztiere ohne Equiden
2.1.1 Tierarztpraxis oder -klinik, die das Antibiotikum verschreibt, abgibt oder anwendet
1. Name und Adresse der Tierarztpraxis oder -klinik
2. Name der Person, die das Antibiotikum verschreibt, abgibt oder anwendet
3. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) der Tierarztpraxis oder -klinik
4. BUR-Nummer der Tierarztpraxis oder -klinik sowie allenfalls Bezeichnung der Abteilung der Tierklinik