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Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 9 Seiten

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Anhang (Art. 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 19)

Datenkatalog

1 Vertriebsdaten

1.1 Betriebe mit einer Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung

1. Name des Unternehmens

2. Adresse

1.2 Tierarztpraxis oder -klinik, Futtermühle oder Detailhandelsbetrieb, an die oder den das Antibiotikum vertrieben wird

1. Name

2. Global Location Number (GLN) oder, wenn keine GLN vorhanden ist, Kundennummer

3. BUR-Nummer

1.3 Arzneimittel (Präparat)

1. Bezeichung des Präparats (Handelsname)

2. Zulassungsnummer

3. Packungsgrösse

1.4 Verkaufte Menge

1. Anzahl Packungen pro Präparat und Packungsgrösse pro Tierarztpraxis oder -klinik, Futtermühle oder Detailhandelsbetrieb

2 Verbrauchsdaten zu nicht topischen Antibiotika

2.1 Nutztiere ohne Equiden

2.1.1 Tierarztpraxis oder -klinik, die das Antibiotikum verschreibt, abgibt oder anwendet

1. Name und Adresse der Tierarztpraxis oder -klinik

2. Name der Person, die das Antibiotikum verschreibt, abgibt oder anwendet

3. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) der Tierarztpraxis oder -klinik

4. BUR-Nummer der Tierarztpraxis oder -klinik sowie allenfalls Bezeichnung der Abteilung der Tierklinik