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Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 9 Seiten
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Art. 20
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Verordnung vom 30. Juni 199310 über das Betriebs- und Unternehmensregister:
Anhang
Inhalt und Zugriff zum BUR
Abkürzungen und Erklärungen, Ziff. 5
5 Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) des BLV
2. Verordnung vom 6. Juni 201411 über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst:
Art. 12 Abs. 2
Das IS ABV nach der Verordnung vom 31. Oktober 201812 über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin kann zum elektronischen Abgleich von Daten zu den für die Verschreibung, Abgabe oder Anwendung von Antibiotika erforderlichen Bewilligungen und zum Fertigkeitszeugnis «fachtechnisch verantwortliche Tierärztin» oder «fachtechnisch verantwortlicher Tierarzt» (FTVT) mit ASAN verbunden werden.
II
Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.