Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 17 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin
Entwurf März 2021
I. Ausgangslage
Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV; SR 812.212.27) stützt sich auf das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) und auf das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0). Sie bezweckt:
- den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten; insbesondere die bedarfsgerechte und zielgerichtete Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika;
- die Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu schützen;
- zum Schutz der Gesundheit der Tiere die Versorgung mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln zu gewährleisten.
Mit der Änderung vom 18. März 2016 des HMG und der gestützt darauf erlassenen Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV-V; SR 812.214.4) sind die Grundlagen für das Informationssystem Antibiotika (IS ABV) und für die entsprechenden Meldepflichten geschaffen worden. Das IS ABV dient der Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und ist Bestandteil der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR), deren Ziel es ist, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherzustellen. Ein wichtiger Aspekt ist der sachgemässe Einsatz von Antibiotika. Dieser soll durch das Ergreifen sachgerechter Massnahmen bei überdurchschnittlichem Antibiotikaeinsatz gewährleistet werden. Das IS ABV ist seit Anfang 2019 in Betrieb, die Datenerfassung hat sich im Grossen und Ganzen eingespielt und wird laufend verbessert. In einem nächsten Schritt sollen nun mit der vorliegenden Revision entsprechende Massnahmen geregelt werden.
Weiter werden mit der vorliegenden Revision Regelungen eingeführt, welche Tierärztinnen und Tierärzten ihre tägliche Arbeit erleichtern sollen, indem beispielsweise durch einen vereinfachten Prozess bei der Einfuhr von Arzneimitteln und mit zusätzlichen Umwidmungsmöglichkeiten die Verfügbarkeit von Arzneimitteln verbessert wird. Erleichterung soll auch schaffen, dass die Verträge mit einer fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin oder einem fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt (FTVT-Verträge) integraler Bestandteil der Tierarzneimittel-Vereinbarungen (TAM-Vereinbarungen) werden; separate Verträge soll es bei Neuabschlüssen nicht mehr geben. Zudem sollen die TAM-Vereinbarungen im IS ABV aufgeführt werden.
Die Anpassungen im Bereich der Bienen und anderen Insekten sollen einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit leisten: Bestehende Lücken, beispielsweise bei der Buchführungspflicht, sollen geschlossen und auch futtermittelliefernde Tiere als Nutztiere im Sinne der TAMV betrachtet werden.
Schliesslich sollen mit dieser Revision einige Bestimmungen der TAMV präzisiert werden, die in der Vergangenheit beim Vollzug wiederholt Anlass zu Diskussionen gegeben haben.
Bei den Anpassungen der ISABV-V handelt es sich insbesondere um Präzisierungen, die sich mit den ersten Erfahrungen beim Betrieb des IS ABV und bei der Datenerfassung als notwendig gezeigt haben, um Übersetzungskorrekturen sowie um Ergänzungen technischer Art (Verknüpfung).
463/2013/16477 \ COO.2101.102.6.952023 - 205.01.00.11 VL 1/17