Vorlage

Vernehmlassung 2021/56: Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) · 7 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

Ziff. 11

11. Kalk- und Zementindustrie

Nacht- und Sonntagsarbeit für:

− alle Mahl- und Brennprozesse sowie für die Überwachung des Materialzu- oder –wegflusses;

− die Herstellung von Baustoffen für Bauprojekte auf Strassen und Schienen (z. B. Asphalt, Beton, Kies, Zement).

Ziff. 13

13. Metallindustrie

Nachtarbeit für:

− die Bedienung von Elektroschmelzöfen, Vorwärmeöfen sowie der damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Anlagen;

− die Bedienung von Kalt- und Warmwalzwerken sowie der damit unmittelbar im Zusammenhang stehdnen Anlagen;

− das Schweissen von Werkstücken, an denen die Arbeit aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden kann;

− das Bedienen von Druckguss- und Stangpressanlagen;

− Oberflächenveredelungsverfahren (Zinkerei und Galvanisierung);

Nacht- und Sonntagsarbeit für die Bedienung von Wärmebehandlungsanlagen.

Ziff. 15

15. Uhrenindustrie

Zeitlich eingeschränkte Sonntagsarbeit für die Überprüfung von mechanischen und automatischen Uhrwerken, die anschliessende Reglage sowie für die Chronometer-Prüfung.

Ziff. 16

16. Elektronikindustrie

Nacht- und Sonntagsarbeit für die Produktion integrierter Schaltkreise (Mikroelektronik inklusive medizinische Mikroelektronik).

Ziff. 18

18. Finanzabschlüsse

Eingeschränkte Anzahl Nacht- und Sonntagarbeit (maximal 12 Einsätze pro Jahr) für international koordinierte Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse.