Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/57: Teilrevision des Gaststaatgesetzes · 7 Seiten

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Übersicht

Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen. Das Gaststaatgesetz (GSG) ist ein Instrument der Schweizer Gaststaatpolitik, das dem Bundesrat eine transparente, berechenbare und auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik ermöglicht. Das GSG regelt insbesondere die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen an internationale Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Es muss revidiert werden, um der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Rechnung tragen zu können. Dabei soll im GSG die Befugnis des Bundesrates verankert werden, dem IKRK das Vorrecht zu gewähren, seine Angestellten, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen. Diese Vorlage erlaubt es, die spezifischen Bedürfnisse einer wichtigen humanitären Organisation zu berücksichtigen, und steht damit im Einklang mit der Gaststaatpolitik des Bundesrates.

1. Ausgangslage

1.1. Gaststaatpolitik

Die Schweiz spielt eine zentrale Rolle als Gaststaat internationaler Organisationen und als Zentrum der globalen Gouvernanz. Die Beherbergung internationaler Organisationen und Konferenzen ist fest in der Tradition der Schweiz verankert und Teil ihrer Identität. Die Schweiz, insbesondere Genf, beherbergt 45 internationale Organisationen sowie die ständigen Missionen von 177 Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und ist damit der operationelle Mittelpunkt des multilateralen Systems. Dies ist ein grosser Vorteil für die Aussenpolitik der Schweiz und verschafft ihr eine erhöhte Visibilität auf der internationalen Bühne.

Die Gaststaatpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik.1 Sie trägt dazu bei, die Schweiz attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen und optimale Niederlassungs- und Arbeitsbedingungen für internationale Akteure zu gewährleisten. Die einschlägige Strategie des Bundesrates ist in der Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020–20232 dargelegt. Das Bundesgesetz vom 22. Juni 20073 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG) ist ein Instrument der Schweizer Gaststaatpolitik, das dem Bundesrat eine transparente, berechenbare und auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik ermöglicht. Mit ihrer Gaststaatpolitik trägt die Schweiz wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen bei.

1.2. Gaststaatgesetz

Das Gaststaatgesetz legt den rechtlichen Rahmen und die wichtigsten Instrumente der Gaststaatpolitik fest. Es umfasst sieben Kapitel. Die Teilrevision betrifft lediglich eine Bestimmung im zweiten Kapitel. Dieses Kapitel definiert die Begünstigten, den Inhalt, den Geltungsbereich, die Dauer und die Voraussetzungen für die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Revision relevanten Artikel.4

Die Begünstigten von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen werden in Artikel 2 GSG definiert. Absatz 1 legt die Einrichtungen fest, die als institutionelle Begünstigte im Sinne des GSG angesehen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die UNO als zwischenstaatliche Organisation, das IKRK als internationale Institution oder die diplomatischen Vertretungen und ständigen Missionen anderer

1 Vgl. insbesondere Ziel 7.4 der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 des Bundesrates vom 29. Januar 2020.

2 BBl 2019 2313

3 SR 192.12

4 Für weitere Informationen siehe Botschaft vom 13. September 2006 zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (BBl 2006 8017).