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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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Anhang 15 (Art.°64)
Anforderungen an den Monitoringbericht
1 Monitoringbericht für Betreiber von Anlagen
1.1 Der Monitoringbericht muss enthalten:
a. Angaben über die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch und deren Entwicklung;
b. Angaben über die erforderlichen Daten zur Prüfung einer Anpassung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte nach Artikel 54;
c. eine Warenbuchhaltung der Energieträger;
d. Angaben über allfällige Änderungen der Produktionskapazitäten;
e. Mengen (Primärdaten) und angewandte Parameter zur Berechnung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs;
f. Betriebszeiten von Messanlagen, Angaben zu Messausfällen und deren Berücksichtigung sowie nachvollziehbare Messergebnisse.
1.2 Die Daten sind in einer Übersichtstabelle den Daten der Vorjahre gegenüber-
zustellen. Das BAFU legt in einer Richtlinie die Form des Monitoringberichts fest.
2 Monitoringbericht für Luftfahrzeugbetreiber
2.1 Der Monitoringbericht muss enthalten:
a. die zur Identifizierung des Luftfahrzeugbetreibers notwendigen Angaben;
b. die zur Identifizierung der Verifizierungsstelle, die den Monitoringbericht überprüft, notwendigen Angaben, sofern der Luftfahrzeugbetreiber nicht als Kleinemittent von der Verifikationspflicht ausgenommen ist;
c. eine Referenz auf das genehmigte Monitoringkonzept und eine Beschreibung und Begründung allfälliger Abweichungen vom zugrunde gelegten Monitoringkonzept;
d. die zur Identifizierung der verwendeten Luftfahrzeuge notwendigen Angaben;
e. die Gesamtzahl der erfassten Flüge;
f. den Emissionsfaktor und den Treibstoffverbrauch für jeden Treibstofftyp, für den CO2-Emissionen berechnet werden;
g. die Summe aller CO2-Emissionen der Flüge, für die Daten zu erfassen sind und die vom Betreiber im Kalenderjahr durchgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Abflug- und Ankunftsstaaten sowie aufgeschlüsselt nach Schweizer EHS und EHS der Europäischen Union;