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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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Anhang 13 (Art.°56 und 57)
Berechnung der maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte und der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte für Luftfahrzeuge
1. Die Menge der Emissionsrechte wird basierend auf folgendem Benchmark
berechnet:
0,000642186914222035 Emissionsrechte pro Tonnenkilometer
2. Die im Jahr 2020 gesamthaft maximal zur Verfügung stehende Menge der
Emissionsrechte für Luftfahrzeuge wird wie folgt berechnet:
Cap2020 = ∑tkmCH-EHS * BM * 100 / 82
Cap2020 Emissionsobergrenze für das Jahr 2020
∑tkmCH-EHS Summe der massgebenden Tonnenkilometer im Jahr 2018 im Schweizer EHS
BM Benchmark
3. Die ab dem Jahr 2021 jährlich maximal zur Verfügung stehende Menge der
Emissionsrechte für Luftfahrzeuge wird aus der Emissionsobergrenze für das Jahr 2020 und dem jährlichen Reduktionsfaktor von 2,2 Prozent gegenüber 2020 wie folgt berechnet:
Cap202x = Cap2020 – x * 0.022 * Cap2020
Cap202x Emissionsobergrenze für das Jahr 202x; mit x = 1, 2, 3, etc.
4. Die Menge der Emissionsrechte, die einem Luftfahrzeugbetreiber für das Jahr
2020 kostenlos zuzuteilen sind, wird gemäss folgender Formel berechnet: Zuteilung = ∑tkmBetreiber * BM
∑tkmBetreiber Summe der massgebenden Tonnenkilometer im Jahr 2018 des Betreibers im Schweizer EHS
BM Benchmark
5. Die Menge der Emissionsrechte, die Luftfahrzeugbetreibern ab dem Jahr 2021
kostenlos zuzuteilen sind, wird gemäss folgender Formel berechnet:
Zuteilung202x = Zuteilung2020 – x * 0.022 * Zuteilung2020
Zuteilung202x Zuteilung für das Jahr 202x; mit x = 1, 2, 3 etc.