Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten
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Ziffer 2.3a
2.3a Luftreinhaltung
2.3a.1 Die Kürzungen erfolgen mit Abzügen von Pauschalbeträgen und mit Beträ-
gen pro ha.
Die Pauschalbeträge und die Beträge pro ha werden im ersten Wiederholungsfall verdoppelt und ab dem zweiten Wiederholungsfall vervierfacht.
Gewährt die zuständige Behörde eine Frist zur Sanierung von Anlagen zur Lagerung, so werden bei festgestellten Mängeln innerhalb dieser Frist keine Kürzungen nach Buchstabe a vorgenommen.
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
a. Nicht konforme Lagerung von flüssigen Hofdüngern 300 Fr.
(Art. 13 Abs. 2bis)
b. Nicht konforme Ausbringung von flüssigen Hofdün- 300 Fr./ha x betroffene Fläche in
gern (Art. 13 Abs. 2bis) ha
Ziff. 2.9.2
2.9.2 Die Punkte bei einem Mangel werden im ersten Wiederholungsfall um 50
Punkte erhöht. Ab dem zweiten Wiederholungsfall werden die Punkte um 100 Punkte erhöht bzw. es werden keine BTS- bzw. RAUS-Beiträge für die entsprechende Tierkategorie ausgerichtet. Die Pauschalbeträge werden im ersten Wiederholungsfall verdoppelt und ab dem zweiten Wiederholungsfall vervierfacht.