Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

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7 Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermit-

tel-Verordnung, FMV), SR 916.307

7.1 Ausgangslage

Die Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 2011 enthält einen fehlerhaften Verweis auf die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung1 (LGV). Die LGV wurde 2017 überarbeitet und die Änderungen sind noch nicht in die Futtermittel-Verordnung übernommen worden.

Für die Anwendung eines Artikels betreffend den Toleranzwert für Spuren nicht zugelassener GVO ist eine Präzisierung notwendig.

7.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Der Verweis auf die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung wird angepasst.

Es wird präzisiert, dass sich der Prozentsatz für Spuren nicht zugelassener GVO auf die Futtermittel-Ausgangsprodukte bezieht, und nicht etwa auf das Mischfuttermittel.

7.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Art. 66

Aus Gründen der Konsistenz mit den Definitionen und den anderen Artikeln des Abschnitts wird der Begriff «Futtermittelbestandteile» durch «Futtermittel-Ausgangsprodukte» ersetzt.

Art. 68

Es wird präzisiert, dass sich der Prozentsatz für Spuren nicht zugelassener GVO auf die Futtermittel-Ausgangsprodukte bezieht.

Der Verweis auf die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung wird angepasst.

7.4 Ergebnisse der Vernehmlassung

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7.5 Auswirkungen

7.5.1 Bund

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Bund.

7.5.2 Kantone

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Kantone.

7.5.3 Volkswirtschaft

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Wirtschaft.

1 SR 817.02