Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten
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Futtermittel-Verordnung
7.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum internationalen Recht und stehen in keinem Zusammenhang mit Anhang 5 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen2.
7.7 Inkrafttreten
Die Neuerungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
7.8 Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden die Artikel 10, 159a und 160 des LwG.