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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten
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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …
25.6 Erlernbarkeit
25.6.1 Als Erlernbarkeit gilt die Eigenschaft der Software, die es den Benutzerin-
nen und Benutzern ermöglicht, sich die Bedienung der Software leicht anzueignen.
25.6.2 Personen, die das System betreiben und anwenden, werden geschult und mit
der notwendigen Dokumentation bedient.
25.6.3 Die Schulung beinhaltet die Möglichkeit, an einem dafür vorgesehenen
System zu trainieren.
25.6.4 Hilfestellungen zur Bedienung sind leicht zugänglich.
25.7 Bedienbarkeit
25.7.1 Als Bedienbarkeit gilt die Nutzungsqualität bei der Interaktion mit dem
System.
25.7.2 Die Software ist benutzerfreundlich. Die Benutzerführung richtet sich nach
allgemein bekannten Schemen.
25.7.3 Der clientseitige Teil der Software entspricht dem Accessibility Standard
eCH-005912.
25.8 Fehlertoleranz
25.8.1 Mit der Fehlertoleranz wird die Weiterführung des Betriebs unter Ausnah-
mebedingungen ermöglicht.
25.8.2 Fehler werden erkannt und behandelt, damit das Programm ohne
Unterbrechung weiterlaufen kann.
25.8.3 Die Fehlerbehandlung (einschliesslich der Erfassung im Protokoll) erfolgt
auf derjenigen Ebene, die für die Weiterführung des Betriebs am relevantesten ist. Ein Fehler, der in einer Ebene nicht bearbeitet werden kann, wird in die nächsthöhere Ebene übertragen.
25.8.4 Für die Inputparameter werden Gültigkeitsbedingungen definiert.
25.8.5 Alle Inputparameter werden vor Beginn der Ausführung überprüft.
25.9 Modularität
25.9.1 Als Modularität gilt die Eigenschaft der Software, die eine Struktur von
hochgradig unabhängigen Modulen bietet.
25.9.2 Die Aufgabe der einzelnen Module wird klar definiert.
25.9.3 Die Aufgabe der einzelnen Module sollte eng und fokussiert sein und die
Aufgaben zweier Module sollten sich nicht überschneiden.
12 eCH-0059: Accessibility Standard Version 3.0 vom 25.06.2020; der Standard kann kostenlos bezogen und eingesehen werden beim Verein eCH, Mainaustrasse 30, Postfach, 8034 Zürich; http://www.ech.ch.