Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-19-Test bei der Ausschaffung · 12 Seiten
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diese von den Fluggesellschaften und den Zielländern akzeptiert würden. BL möchte eine Klärung, ob Bluttests als mildere Massnahme bewertet werden könnten. Obwohl der Kanton FR der Vorlage zustimmt, erachtet er die Möglichkeit systematischer und auf freiwilliger Basis verabreichter Impfungen für Asylsuchende als zielführender. Auch die KKJPD schlägt vor, zusätzlich eine Impfpflicht auf Gesetzesstufe vorzusehen, welche bei Missachtung im Rahmen der Verletzung der Mitwirkungspflicht sanktioniert werden soll.
Einige der zustimmenden Kantone (z.B. FR, GR; sinngemäss z.B. NE, VS), die KKJPD und die VKM vertreten die Auffassung, dass die zwangsweise Durchführung von Covid-19-Tests in der Praxis aufgrund einer möglichen Gefährdung der Gesundheit oftmals nicht möglich sein wird. Die VKM macht geltend, dass einige ihrer Mitglieder der Auffassung seien, die vorgesehene Bestimmung verfehle ihr Ziel und es werde mit dem vorgeschlagenen minimalen Zwang nicht ausreichen, Rückkehrpflichtige zu einem Covid-19-Test zu bewegen. Andere Vernehmlassungsteilnehmende (z.B. AICH, CSP-VD, SFH, ZiAB; sinngemäss z.B. auch SGB, SRK) erachten die vorgeschlagene Massnahme als nicht geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen. Bei der Durchführung von zwangsweisen Covid-19-Tests bestehe immer eine Gefährdung der Gesundheit, weshalb ein Test in der Praxis regelmässig nicht möglich sei. Das SRK weist darauf hin, dass ein zwangsweiser Covid-19-Test aufgrund der Regelung in Artikel 13 ZAG in der Praxis nie durchgeführt werden könne (sinngemäss z.B. auch ZiAB). Gemäss dieser Bestimmung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit, insbesondere durch Behinderung der Atemwege untersagt.
LSDH-GE weist darauf hin, dass nur Deutschland eine gesetzliche Grundlage für Zwangstests verfügt, was die Untauglichkeit dieser Massnahme klar aufzeige.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende (z.B. AICH, AsyLex, CSP-GE, DJS, SFH, ZiAB; sinngemäss z.B. CSP-VD, LSDH-GE, sosf) vertreten die Ansicht, dass das öffentliche Interesse am Wegweisungsvollzug bei der beschränkten Anzahl Fälle von Personen, die einen Covid-19-Test verweigert haben, die Schwere des Grundrechts-eingriffs nicht zu rechtfertigen vermöge.
4.5 Weitere Bemerkungen
Der Kanton VD möchte, dass auf die zwangsweise Durchführung von PCR-Tests mittels Nasen-Abstrich solange verzichtet wird, bis eine weniger invasive Testart möglich sei. Der Kanton JU verlangt gewisse Präzisierungen zur Art der möglichen PCR-Tests, welche gestützt auf Artikel 72 VE-AIG durchführbar sind und zum Ort, wo diese Tests erfolgen sollen.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende (z.B. AICH, AsyLex, CSP-VD, SFH und ZiAB) führen aus, dass sich die Testpflicht in Deutschland auf die gesetzliche Grundlage zur Feststellung der Reisefähigkeit von abgewiesenen Asylsuchenden stützt. Dies sei umstritten, da es dabei um Einreisebestimmungen und nicht um die Reisefähigkeit ginge. Zudem würden Erfahrungswerte zur Umsetzung in Deutschland und Dänemark fehlen. Einige Vernehmlassungsteilnehmende (z.B. AICH, AsyLex, CSP-VD, SFH, ZiAB) werfen die Frage auf, ob ein unter Zwang erfolgter Test tatsächlich auch verwertbar sei.