Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-19-Test bei der Ausschaffung · 12 Seiten
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1 Allgemeines
Am 23. Juni 2021 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-19-Test bei der Ausschaffung. Sie dauerte bis zum 7. Juli 2021. Insgesamt sind 45 Stellungnahmen eingegangen. Sechs Vernehmlassungsteilnehmende haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (Bundesverwaltungsgericht, Kaufmännischer Verband Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerisches Bundesgericht, Schweizerischer Städteverband, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter).
Von den Kantonen haben 23 Kantone Stellung genommen. Die Vorlage wird von nahezu allen Kantonen ausdrücklich begrüsst; nur der Kanton VD lehnt die Vorlage als einziger Kanton ab. Die Kantone AR, BS und ZH haben keine Stellungnahme eingereicht.
Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben vier politische Parteien (FDP, GPS, SP, SVP) eine Stellungnahme eingereicht. Die FDP und die SVP begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Für die FDP setzt eine glaubwürdige und konsequente Migrationspolitik voraus, dass eine rechtskräftige Wegweisungsverfügung auch tatsächlich vollzogen werden kann. Die SP und GPS lehnen die Vorlage hingegen ab. Dies insbesondere, da die Durchführung eines zwangsweisen Covid-19-Tests als ein unverhältnismässiger Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit erachtet wird.
Seitens der interessierten Kreise wurden insgesamt 18 Stellungnahmen eingereicht. Die KKJPD, der SGV/USAM sowie die VKM begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Auch das UN-HCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein (UNHCR) anerkennt das legitime Interesse der Staaten, Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid aus ihrem Hoheitsgebiet wegzuweisen und die dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören grundsätzlich auch obligatorische Tests auf Infektionskrankheiten, einschliesslich Covid-19. Das UNHCR begrüsst, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll.
Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden der interessierten Kreise (insbesondere Hilfswerksorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter [NKVF]) lehnen die Vorlage ab. So wird die vorgeschlagene Regelung insbesondere als ein unverhältnismässiger Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Integrität und als nicht genügend bestimmt erachtet.
Der vorliegende Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren wichtigsten Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammen. Die Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich. Für weitere Details zu den einzelnen Stellungnahmen respektive deren Konsultation wird deshalb auf die Publikationsblattform des Bundes verwiesen.1
2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Am 12. August 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; SR 818.102) verabschiedet. Damit wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, um die vom Bundesrat notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten zu können, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie erforderlich sind. Das entsprechende Covid-19-Gesetz ist am 26. September 2020 in Kraft getreten.
Vernehmlassungen > 2021 > EJPD.