Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-19-Test bei der Ausschaffung · 12 Seiten
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Überblick
Die Covid-19 Situation stellt den Migrationsbereich aufgrund der volatilen Entwicklungen, insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Mutationen des Covid-19-Erregers sowie die ansteigenden Infektionszahlen, weiterhin vor grosse Herausforderungen. Dies gilt auch für den Vollzug der Wegweisungen von ausreisepflichtigen Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich. Obwohl die meisten Grenzen nach der Schliessung im Frühjahr 2020 wieder offen sind, ist der Wegweisungsvollzug in der Praxis weiterhin teilweise sehr schwierig. So verlangen die meisten Heimat- oder Herkunftsstaaten wie auch die meisten Dublin-Staaten einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Auch viele Fluggesellschaften setzen für den Transport einen negativen Covid-19-Test voraus. Es kommt immer häufiger vor, dass sich ausreisepflichtige Personen weigern, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, um damit den Vollzug ihrer Wegweisung in den Heimat- oder Herkunftsstaat bzw. in den zuständigen Dublin-Staat zu verhindern.
Zum heutigen Zeitpunkt besteht keine genügende gesetzliche Grundlage zur Durchführung von zwangsweisen Covid-19-Tests. Angesichts der Verschärfung der Situation, soll daher im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20) in Artikel 72 eine neue Regelung geschaffen werden. Demnach sollen Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich verpflichtet werden, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, wenn dies für den Vollzug der Wegweisung, der Ausweisung oder der Landesverweisung notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Covid-19-Test aufgrund der Einreisevoraussetzungen des Heimat- oder Herkunftsstaates oder des zuständigen Dublin-Staates oder den Vorgaben des transportierenden Luftverkehrsunternehmens verlangt wird. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann die betroffenen Person gegen ihren Willen einem Covid-19-Test zugeführt werden, sofern der Vollzug nicht durch andere mildere Mittel sichergestellt werden kann und die Person dadurch nicht in ihrer Gesundheit gefährdet wird.
Am 23. Juni 2021 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage zur Änderung des AIG: Covid-19-Test bei der Ausschaffung. Sie dauerte bis am 7. Juli 2021. Insgesamt gingen 45 Stellungnahmen ein. Von den 23 Kantonen, welche Stellung genommen haben, begrüssen alle ausser der Kanton VD die Vorlage ausdrücklich und erachten diese als wichtig und notwendig. Dasselbe gilt für die FDP und die SVP. Auch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV/USAM) und die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Auch das Büro des UN-Flüchtlingshochkommissariat für die Schweiz und Liechtenstein (UNHCR) begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Grundsatz und anerkennt das legitime Interesse von Staaten an, Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid auch in einer Covid-19-Situation aus ihrem Hoheitsgebiet wegzuweisen. Die SP und GPS lehnen die Vorlage hingegen ab. Dies gilt auch für die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden wie Hilfswerksvertretungen, Nichtregierungsorganisationen sowie die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF).