Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 59Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
Zusammenhang mit der Buchung von Flugtickets anfallen. In der Regel entfällt auf einen Flugpassagier ein Datensatz. Immer mehr Staaten nutzen diese Datensätze zur Bekämpfung von Terrorismus und weiteren schweren Straftaten. Die Schweiz sieht die Bearbeitung dieser Datensätze im Vorentwurf des Flugpassagierdatengesetzes vor, der in der ersten Hälfte 2022 in die Vernehmlassung geht.
depersonalisieren Ein anderer Begriff für → pseudonymisieren.
Relevanz PNR: Sowohl die PNR-Richtlinie der EU wie auch die entsprechenden Gesetze von Deutschland und Österreich verwenden den Begriff der Depersonalisierung.
pseudonymisieren Daten gelten als pseudonymisiert, wenn sie mit einem Pseudonym versehen werden und sich dadurch nicht mehr einer bestimmten Person zuordnen lassen. Die Pseudonymisierung lässt sich rückgängig machen, indem eine dazu berechtigte Stelle das Pseudonym wieder durch den zugehörigen Namen ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Daten wieder der ursprünglichen Person zuordenbar. Aufschluss darüber, welches Pseudonym zu welchem Namen gehört, gibt die Konkordanztafel.
Daten, die pseudonymisiert sind, gelten weiterhin als Personendaten im Sinne des Datenschutzes, solange die Konkordanztafel noch verfügbar ist.
PNR-Relevanz: Flugpassagierdaten, die in der Schweiz nach dem Flugpassagierdatengesetz bearbeitet werden, werden automatisch nach sechs Monaten pseudonymisiert. Über eine allfällige Rückgängigmachung der Pseudonymisierung entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.