Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten

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6. Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe.

Relevanz PNR: Besonders schützenswerte Personendaten können anfallen, wenn die Flugpassagierdaten mit anderen Informationssystemen des Bundes abgeglichen oder mittels Zugriffs auf solche plausibilisiert werden. Der Vorentwurf des Flugpassagiergesetzes erlaubt ihre Bearbeitung jedoch nur, wenn es sich dabei um → biometrische Daten oder um Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen handelt (vgl. Art. 9 Abs. 4). Alle anderen besonders schützenswerten Daten sind umgehend zu löschen.

Biometrische Daten Unter biometrischen Daten sind Personendaten zu verstehen, die durch ein spezifisches technisches Verfahren zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen eines Individuums gewonnen werden und die eine eindeutige Identifizierung der betreffenden Person ermöglichen oder bestätigen. Es handelt sich dabei beispielsweise um einen digitalen Fingerabdruck, Gesichtsbilder, Bilder der Iris oder Aufnahmen der Stimme.

Biometrische Daten gelten als → besonders schützenswerte Personendaten, die nur unter besonderen Voraussetzungen bearbeitet werden dürfen.

Relevanz PNR: Bei der Bearbeitung von Flugpassagierdaten können biometrische Daten bei einem Abgleich oder bei einem Zugriff auf Informationssysteme anfallen. Die zuständige Stelle darf sie für den gesetzlich definierten Zweck bearbeiten.

Datensatz Mehrere logisch zusammenhängende, aufeinanderfolgende Daten mit fester oder variabler Länge.

Relevanz PNR: Der Flugpassagierdatensatz setzt sich aus 19 Kategorien von Daten zusammen, die in