Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten
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Glossar
API-Daten API ist die Abkürzung von Advance Passenger Information. Dabei handelt es sich um Daten, welche die Luftverkehrsunternehmen dem Staat vor bestimmten Abflügen zustellen müssen. In der Schweiz findet sich die Regelung der API-Daten in den Artikeln 104 und 104a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20).
Relevanz PNR: API-Daten stellen eine Datenkategorie im PNR-Datensatz dar.
Bearbeiten von Daten Als Bearbeiten gilt jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.
Relevanz PNR: Das Flugpassagierdatengesetz sieht die Bearbeitung von Daten für die Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten vor und regelt, ergänzend zum Datenschutzgesetz, ihren Schutz.
Besonders schützenswerte Personendaten Besonders schützenswerte Personendaten sind → Personendaten, die nur unter besonderen Voraussetzungen bearbeitet werden dürfen.
Als besonders schützenswert gelten:
1. Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten,
2. Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie,
3. genetische Daten,
4. → biometrische Daten,
5. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen,