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Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 14 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 57 Absatz 2 und 87 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Gegenstand

Art. 1

Dieses Gesetz regelt:

a. die Bearbeitung und die Analyse der Flugpassagierdaten nach Anhang 1 zur Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen und anderen schweren Straftaten;

b. die Pflichten von inländischen und ausländischen Luftverkehrsunternehmen mit einer Betriebsbewilligung oder einer anderen gleichwertigen Bewilligung zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen auf dem Luftweg;

c. die Aufgaben und die Organisation der nationalen Stelle für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten (Passenger Information Unit, PIU).

2. Abschnitt: Pflichten der Luftverkehrsunternehmen

Art. 2 Übermittlung der Flugpassagierdaten an die PIU

1Die Luftverkehrsunternehmen übermitteln der PIU die Flugpassagierdaten für alle Flüge:

a. von der Schweiz ins Ausland;

SR ..........

1SR 101

2BBl 20XX …

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