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Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 14 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 57 Absatz 2 und 87 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Gegenstand
Art. 1
Dieses Gesetz regelt:
a. die Bearbeitung und die Analyse der Flugpassagierdaten nach Anhang 1 zur Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen und anderen schweren Straftaten;
b. die Pflichten von inländischen und ausländischen Luftverkehrsunternehmen mit einer Betriebsbewilligung oder einer anderen gleichwertigen Bewilligung zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen auf dem Luftweg;
c. die Aufgaben und die Organisation der nationalen Stelle für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten (Passenger Information Unit, PIU).
2. Abschnitt: Pflichten der Luftverkehrsunternehmen
Art. 2 Übermittlung der Flugpassagierdaten an die PIU
1Die Luftverkehrsunternehmen übermitteln der PIU die Flugpassagierdaten für alle Flüge:
a. von der Schweiz ins Ausland;
SR ..........
1SR 101
2BBl 20XX …
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