Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 7 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024

1. Ausgangslage

Die zur Einführung des AIA erforderlichen Rechtsgrundlagen sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit werden die Staaten und Territorien, mit denen der AIA eingeführt werden soll, jedoch nicht bestimmt. Zur Umsetzung des AIA mit den einzelnen Partnerstaaten und Territorien bedarf es der bilateralen Aktivierung nach Massgabe der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch der OECD (MCAA oder AIA-Vereinbarung) oder eines spezifischen bilateralen Staatsvertrages.

Von den gegenwärtig 120 Staaten und Territorien, die sich zur Umsetzung des AIA auf einen bestimmten Zeitpunkt bekannt haben («committed jurisdictions»), fehlen dem Schweizer Netzwerk noch deren zwölf. Mit einer entsprechenden Erweiterung des AIA-Netzwerks zeigt die Schweiz, dass sie ihre internationalen politischen Verpflichtungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung und illegale Finanzflüsse umsetzt, was sich generell positiv auf den hiesigen Finanzplatz und die Reputation der Schweiz auswirken dürfte.

Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen beabsichtigt der Bundesrat das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz zu erweitern: Ziel ist es, mit Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine ab 2024 erstmals Informationen über Finanzkonten auszutauschen, sofern alle Voraussetzungen dazu gegeben sind. Der AIA würde mit diesen neuen Partnerstaaten im selben Verfahren eingeführt wie es für die Aktivierung nach der AIA-Vereinbarung bisher der Fall war.

Vor dem ersten Datenaustausch soll zudem der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 2017 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA bei allen neuen Partnern, mit denen der AIA reziprok durchgeführt wird, sinngemäss zur Anwendung gelangen.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Bundesbeschlüssen über die Einführung des AIA mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 wurde am 3. Dezember 2021 eröffnet und dauerte bis am 18. März 2022. Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), elf politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 26 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.

Von den eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben sich 26 Kantone (UR, GL, BL, OW, BS, FR, TI, ZH, GR, TG, ZG, AI, AG, SG, JU, SH, NW, NE, VD, AR, BE, GE, LU, SZ, SO, VS), drei politische Parteien (FDP, SVP, SP), vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (AGV, SGB, SGV, SBVg) sowie vier Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (CP, ABPS, ZBV, VAV) vernehmen lassen.1

Als nicht offiziell begrüsster Teilnehmer hat auch der ZBV Stellung zu den Bundesbeschlüssen bezogen. ZBV schliesst sich der Stellungnahme der SBVg an.

Von den eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet: Ein Kanton (SZ), ein gesamtschweizerischer Wirtschaftsverband (AGV) sowie eine interessierte Organisation (Stiftung für Konsumentenschutz).

1 Die Auflistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Stellungnahmen.