Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 7 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024

4. Themenspezifische Analyse

4.1. Grundsätzliche Aspekte zur Einführung des AIA mit weiteren Partnerstaa-

ten auf der Grundlage der multilateralen Übereinkommen

AG, GL, SG und SO begrüssen die Erweiterung des AIA-Netzwerks der Schweiz vorbehaltlos.

BE, BL und BS weisen darauf hin, dass, nachdem der Grundsatzentscheid zur Einführung des AIA getroffen wurde, es nun konsequent erscheine, den AIA auf weitere Partnerstaaten und Territorien auszudehnen, welche die Voraussetzungen des globalen AIA-Standards erfüllen. In diesem Sinne bestehe kein Handlungsspielraum, weshalb sie die Einführung des AIA mit zusätzlichen Partnerstaaten begrüssen, weil dies der eingeschlagenen Strategie zur Erhaltung der Standortattraktivität und internationalen Akzeptanz des Finanzplatzes Schweiz entspreche.

TG begrüsst die Erweiterung des AIA-Netzwerks, weil dies im Interesse der Schweiz und ihrer Reputation als Finanzplatz liege. Damit liessen sich Wettbewerbsnachteile beseitigen. Ausserdem sei die Vorlage auch im Sinne der Steuertransparenz zu unterstützen. Es sei wichtig, die Gegenseitigkeit des Datenaustauschs sicherzustellen.

JU ist mit der Erweiterung des AIA-Netzwerks einverstanden, betont jedoch, wie wichtig es sei, den Datenschutz und das Steuergeheimnis in diesem Bereich zu gewährleisten, insbesondere gegenüber Drittstaaten, die über kein angemessenes Schutzniveau verfügen. Man sei aber der Ansicht, dass die Schutzmechanismen des globalen Standards im Zusammenhang mit dem AIA ausreichende Garantien bieten. Ferner sei es notwendig, dass die Steuerbehörden über leicht verwertbare Informationen verfügen können. Schliesslich stelle die Einführung des AIA mit neuen Partnerstaaten eine bessere Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen mit unterschiedlicher Herkunft sicher.

AI, AR, FR, GE, GR, LU, NE, NW, OW, SH, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH anerkennen die Notwendigkeit für die Schweiz, ihr AIA-Netzwerk zu erweitern. Sie setzt damit ihre internationalen politischen Verpflichtungen um und kann das Prädikat «on track» als bestmögliche Beurteilung des Global Forums behalten. Der Bundesrat ist aber aufgefordert, vor dem ersten Datenaustausch nochmals zu prüfen, ob die Partnerstaaten die Vorgaben des Standards zu diesem Zeitpunkt einhalten. Unter dieser Voraussetzung stimmen sie der Vorlage zu.

FDP, SBVg, ABPS, und ZBV unterstützen die vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse über die 12 weiteren AIA-Partnerstaaten, sofern die Partnerstaaten über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den AIA verfügen, ihr Interesse am AIA mit der Schweiz bekunden und die Vertraulichkeit, die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet ist. Nur entsprechende substanzielle Fortschritte in den einzelnen Partnerstaaten seien als zentrale Vorbedingung für den effektiven Austausch von Informationen unter dem AIA zwingend. Die Voraussetzungen für die Einführung des AIA müssten erfüllt sein und die vorhandenen Kontrollmechanismen seien strikte anzuwenden.

SP begrüsst die Vorlage, weil die Schweiz damit zeige, dass sie ihre internationalen politischen Verpflichtungen umsetzt, was im Interesse des Finanzplatzes und der Schweiz ist. Die Aktivierung des AIA dürfe aber erst erfolgen, wenn die neuen Partner die Anforderungen des globalen Standards vollumfänglich erfüllen.

SGB befürwortet die bundesrätliche Strategie, durch die Einhaltung globaler Standards im Steuerbereich die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken und zu einem steuerkonformen Finanzplatz beizutragen. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sei aber wichtig, weshalb keine Informationen ausgetauscht werden dürfen, wenn ein Partnerstaat die entsprechenden Vorgaben nicht erfülle.