Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 7 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024

2.2. Auswertungskonzept

Die eingegangenen Stellungnahmen werden themenbezogen analysiert und daher nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird nur die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer aufgezeigt. Für Einzelheiten wird auf die von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen verwiesen.

3. Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Vorlage mehrheitlich.

 26 Kantone haben sich vernehmen lassen:

25 Kantone befürworten die Vorlage: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH.

 Drei politische Parteien haben materiell Stellung bezogen:

SP befürwortet die Vorlage, betont aber, dass der AIA erst durchgeführt werden dürfe, wenn die neuen Partnerstaaten die Anforderungen des globalen Standards erfüllen.

FDP stimmt der Vorlage ebenfalls zu, verlangt jedoch, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen, angemessene Regularisierungsmöglichkeiten bestehen und die Sorgfaltspflichten des Standards genau eingehalten werden, was der Bundesrat vor einem allfälligen Datenaustausch entsprechend zu prüfen habe.

SVP lehnt die Vorlage kategorisch ab, da der AIA als solcher dem Schutz der Privatsphäre und dem schweizerischen Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat widerspreche.

 Drei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft haben sich materiell geäussert:

SGB stimmt der Vorlage zu.

SBVg ist im Grundsatz mit der Absicht des Bundesrates einverstanden, das AIA-Netzwerk der Schweiz unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen zu erweitern. Bevor der AIA mit einem neuen Partnerstaat eingeführt werden kann, ist eine genaue Überprüfung der Grundvoraussetzungen für den AIA im Sinne einer zentralen Vorbedingung für den effektiven Austausch von Informationen unter dem AIA unabdingbar. Zudem wird auf die Notwendigkeit eines globalen Level Playing Field, von angemessenen Regularisierungsmöglichkeiten und Verbesserungen beim Marktzugang hingewiesen.

SGV lehnt die Vorlage vollständig ab, weil verschiedene Anforderungen («Ohne DBA kein AIA»; Erfahrungsbericht zum AIA und Ortung von Verbesserungspotenzialen, namentlich im Schutz der Privatsphäre; Äquivalenz der Regulierungen der Finanzplätze der Schweiz und der Partnerstaaten) nicht gegeben sind.

 Vier interessierte Verbände und Organisationen haben sich materiell geäussert:

CP, ABPS, ZBV, und VAV befürworten die Vorlage, verlangen aber, dass die Partnerstaaten die Voraussetzungen des globalen Standards erfüllen müssen und begrüssen insbesondere in diesem Zusammenhang die Anwendbarkeit des Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des AIA auf die neuen Partnerstaaten. Sie weisen ferner auf die Notwendigkeit eines globalen Level Playing Field, angemessene Regularisierungsmöglichkeiten und Verbesserungen beim Marktzugang hin.