Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 67 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Übersicht

Mit der vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und

Konkurs sollen in Zukunft verschuldete natürliche Personen unter bestimmten Vo-

raussetzungen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. Damit werden Fehlanreize im geltenden Recht beseitigt. Das liegt auch im Interesse der Gläubiger und der Gesellschaft als Ganzes.

Ausgangslage

Im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Rechtsordnungen hält das Schweizer Recht für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit bereit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Die Betroffenen haben keine realistischen Aus- sichten darauf, je wieder schuldenfrei zu leben und über mehr als das betreibungs- rechtliche Existenzminimum zu verfügen. Dies kann die Motivation zur Erzielung ei- nes (höheren) Einkommens lähmen und dazu beitragen, dass Schuldner in der Prekarität und oft auch in der Sozialhilfeabhängigkeit verharren. Mit dieser Perspek- tivlosigkeit gehen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen und eine Belastung ihrer Familien einher. Mit den einstimmig überwiesenen Motionen 18.3510 Hêche "Wirtschaftliche Wiedereingliederung von Personen ohne konkrete Aussicht auf eine Schuldentilgung" und 18.3683 Flach "Sanierungsverfahren für Privatperso- nen, bessere Zukunftsperspektiven für Schuldner und Gläubiger" hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, um verschuldeten Privatpersonen unter gewissen Voraus- setzungen ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen.

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat schlägt die Schaffung von zwei neuen Verfahren vor: ein vereinfachtes Nachlassverfahren für Schuldner, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen und ein Konkursverfahren in Form eines Sanierungsverfahrens für alle natürlichen Per- sonen.

In Situationen, in denen ein Schuldner über regelmässige Einkünfte verfügt, ist ein Zwangsvergleich – bei dem eine Gläubigermehrheit einzelne nicht-zustimmende Gläubiger binden kann – die beste Möglichkeit, um flexible Einzelfalllösungen zu fin- den. Um den Abschluss solcher Vereinbarungen zu erleichtern, sollen die bestehenden Regeln des Nachlassverfahrens punktuell an die Bedürfnisse von Privatpersonen an- gepasst werden.

Für Situationen, in denen die notwendige Gläubigermehrheit nicht erreicht werden kann – namentlich bei Schuldnern ohne Rückzahlungsmöglichkeiten – muss ein Auf- fangverfahren geschaffen werden. Vorgeschlagen wird ein von den Konkurs- und Be- treibungsämtern begleitetes Konkursverfahren für natürliche Personen in Form eines Sanierungsverfahrens mit anschliessender Restschuldbefreiung. Auch dieses Verfah- ren beruht überwiegend auf bewährten Regeln und Konzepten.