Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 67 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Bericht des Bundesrates "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" vom 9. März 20181
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" vom 9. März 2018 in Erfüllung des Postulates Hêche 13.4193 "Schweizer Sanierungsrecht. Private in die Reflexion mit einbeziehen" gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei ver- schuldeten Privatpersonen festgestellt. Der Bundesrat hat sich deshalb bereit erklärt, bei einem entsprechenden Auftrag des Parlaments verschiedene Varianten zu prüfen und eine Vorlage zu erarbeiten. Er hat dabei Präferenzen für eine Kombination von zwei verschiedenen Instrumenten geäussert: Einerseits soll für Privatpersonen die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs geschaffen werden, so dass Schuldenbereini- gungsvereinbarungen auch ohne die Zustimmung aller Gläubiger für verbindlich er- klärt werden können. Dies würde in erster Linie eine Entschuldung von sanierungsfä- higen Schuldnern mit regelmässigem Einkommen ermöglichen. Andererseits soll namentlich für Verschuldete mit geringem oder gar keinem Einkommen ein von ge- eigneter Stelle begleitetes, gesetzliches Abschöpfungsverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung nach ausländischem Vorbild geschaffen werden. Ein solches Verfahren soll Anreize zur Ablösung aus der Sozialhilfe und zur Erzielung eines Ein- kommens schaffen, beziehungsweise bestehende Fehlanreize beseitigen.
1.1.2 Parlamentarische Vorstösse
1.1.2.1 Motion 18.3510 Hêche
Mit der Motion 18.3510 Hêche "Wirtschaftliche Wiedereingliederung von Personen ohne konkrete Aussicht auf eine Schuldentilgung" vom 13. Juni 2018 wurde der Bun- desrat ersucht, eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Kon- kurs vorzulegen, um Personen, die keine konkreten Möglichkeiten haben, ihre Schul- den zu tilgen, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft zu ermöglichen. Ausserdem solle geprüft werden, ob gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die unter bestimmten Bedingungen diese Personen von ihren Schul- den befreien können. Die Motion 18.3510 Hêche wurde vom Ständerat am 11. Sep- tember 2018 und vom Nationalrat am 4. März 2019 jeweils einstimmig angenom- men.2
1 Abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 13.4193 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.
2 AB 2018 S 628 f.; AB 2019 N 16