Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 67 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

6.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Dem Bundesrat werden keine neuen Rechtsetzungsbefugnisse delegiert. Einige der bestehenden Ausführungsverordnungen zum SchKG müssen revidiert werden.193

6.7 Datenschutz

Die Vorlage entspricht den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sie regelt, welche In- formationen durch amtliche Publikationen bekanntzugeben sind. Die Akten- und Re- gisterführung der Betreibungs- und Konkursämter wird in den Ausführungsverord- nungen zum SchKG geregelt. Das Einsichtsrecht Dritter richtet sich nach Artikel 8a SchKG.

193 S. oben Ziff. 3.3