Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 67 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Von einer Restschuldbefreiung sind positive Effekte auf die Volkswirtschaft zu er- warten.178 So konnten in ausländischen Studien positive Effekte auf das Unterneh- mertum nachgewiesen werden.179 Auch sind von Anreizen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt positive Effekte zu erwarten.
Diesen positiven Effekten stehen umgekehrt konkrete Verluste von Gläubigern im Einzelfall gegenüber, deren Forderung von einer Schuldbefreiung betroffen ist. Diese Verluste bestehen aber keinesfalls im vollen Forderungsumfang, betrifft das Sanie- rungsverfahren doch dauerhaft zahlungsunfähige Personen, welche ihre offenen Ver- pflichtungen definitionsgemäss nicht in absehbarer Zeit erfüllen können. Die Unter- suchung von Ecoplan hat zudem gezeigt, dass Forderungen, welche bereits einmal erfolglos geltend gemacht wurden, in der Regel bereits heute nicht – oder nur zu einem kleinen Teil – je wieder eingetrieben werden können.180 Durch den Adressatenkreis der dauernd zahlungsunfähigen natürlichen Personen und die hohe Sperrfrist für die Einleitung eines neuen Sanierungsverfahren sollten die negativen Auswirkungen auf die Gläubiger zumindest stark begrenzt werden.
Gesamtwirtschaftlich negative Effekte wie eine Verteuerung von Krediten oder eine Verschlechterung der Schuldnermoral sind, wie in der rechtsvergleichenden Analyse im Bericht des Bundesrates "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" vom 9. März 2018 festgehalten wurde, nicht zu erwarten. So wurde in einer Studie festgestellt, dass Kredite in Ländern mit einfacher und schneller Möglichkeit zur Schuldbefreiung, wie sie die USA und England kennen, nicht ersichtlich teurer seien als in Ländern mit erschwerter oder gar keiner Möglichkeit eines Schuldenschnitts.181 Nicht zuletzt konnte, soweit ersichtlich, auch in keinem der zahlreichen Länder, welche ein Rest- schuldbefreiungsverfahren kennen, eine Verschlechterung der Schuldnermoral fest- gestellt werden.182
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Für die Schuldnerinnen und Schuldner würde das Bestehen einer zweiten Chance eine grosse Erleichterung bedeuten, was positive Auswirkungen sowohl auf ihre Familien als auch auf ihre Gesundheit hätte.183
178 Ecoplan Bericht "Effekte eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Schuldner", 17 ff.
179 S. die Zusammenfassung und die Nachweise in Bericht des Bundesrates "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" vom 9. März 2018, Ziff. 5.2.
180 Ecoplan Bericht "Umgang mit Verlustscheinen", 28 ff.
181 GERHARDT, CEPS Working Document No. 318/July 2009, 13.
182 S. die Zusammenfassung und die Nachweise in Bericht des Bundesrates "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" vom 9. März 2018, Ziff. 5.2; MEIER I./HAMBURGER, SJZ 2014, 100 m.w.N.
183 Ecoplan Bericht "Effekte eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Schuldner", 9 ff.