Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 43 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung: Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Zusammenfassung

Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über

Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) dauerte vom 3. Juni 2022 bis zum 26. September 2022. Stellung genommen haben 25 Kantone, 7 politi- sche Parteien und 60 Organisationen und weitere Interessierte. Insgesamt gingen damit 92 Stellungnahmen ein.

Die Vorlage wird im Grundsatz von der Mehrheit der teilnehmenden Kantone (24 von 25),

Parteien (6 von 7) und Organisationen sowie weiteren Interessierten (47 von 60) begrüsst. In ihrer Gesamtheit abgelehnt wird die vorgeschlagene Revision von einer Partei sowie 8 Orga- nisationen und weiteren Interessierten.

Das vereinfachte Nachlassverfahren für Privatpersonen wird nur vereinzelt kritisiert und über- wiegend begrüsst. Viele Organisationen und weitere Interessierte haben sich zu diesem Teil der Vorlage nicht im Einzelnen geäussert.

Auch die Einführung eines Konkursverfahrens für natürliche Personen mit anschliessender Restschuldbefreiung wird im Grundsatz von der Mehrheit der teilnehmenden Kantone (21 von 25), Parteien (6 von 7) und Organisationen sowie weiteren Interessierten (46 von 60) begrüsst. Grundsätzlich abgelehnt wird die Einführung eines solchen Verfahrens von 3 Kanto- nen, einer Partei und 9 Organisationen und weiteren Interessierten. Das vorgeschlagene Ver- fahren wird aber auch von den befürwortenden Teilnehmern vielfach als aufwändig und kom- pliziert empfunden. Kritik und Verbesserungsvorschläge beziehen sich namentlich auf die Vo- raussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens, die Länge der Fristen, die im Vorentwurf vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Konkurs- und Betreibungsämtern und die vorgesehe- nen Ausnahmen von der Restschuldbefreiung. Schliesslich verlangen einige Kantone (8 von

25) sowie die Mehrheit der Parteien (5 von 7) und Organisationen und weiteren Interessierten (35 von 60) die Aufnahme einer gesetzlichen Bestimmung, womit die Kantone zur Einrichtung von Beratungsangeboten verpflichtet werden. Damit solle eine Grundlage für eine einheitliche sozialarbeiterische Begleitung der Schuldnerinnen und Schuldner geschaffen werden.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) dauerte vom 3. Juni 2022 bis zum 26. September 2022. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere in- teressierte Organisationen.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 7 politische Parteien und 60 Organisationen und wei- tere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 92 Stellungnahmen ein.

1 Kanton und 3 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, fin- det sich im Anhang.

1 Kanton Obwalden; .Schweizerischer Arbeitgeberverband, KKJPD.