Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 52 Seiten
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Zusammenfassung
Die Vernehmlassung zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) stiess auf grosses Interesse. Die insgesamt 119 eingegangenen Vernehmlassungsantworten lassen sich dabei im Grossen und Ganzen in drei Gruppen einteilen. Die SP, eine grosse Mehrheit der Kantone (21/26), die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) sowie verschiedene Gesundheitsorganisationen begrüssen die Vorlage grundsätzlich und fordern teilweise darüberhinausgehende Ergänzungen oder Verschärfungen. Vier Kantone und einzelne Organisationen aus dem Bereich Gesundheitswesen, Bildung, Jugend, Konsum, Sport und Gesellschaft, sowie Akteure aus der E-Zigarettenbranche haben gewisse Vorbehalte oder fordern eine grundsätzliche Überarbeitung. Die SVP und Organisationen der Wirtschaft, des Handels und der Medien und Kinos stehen der Vorlage mehrheitlich kritisch bis sehr kritisch gegenüber und erachten verschiedene vorgesehene Regelungen als zu weitgehend. Die wichtigsten Präzisierungs- und Änderungswünsche, welche eingebracht wurden, sind nachfolgend in Kürze zusammengefasst.
Die im Entwurf der TabPV vorgesehenen allgemeinen Bestimmungen stossen bei den meisten Akteuren auf Zustimmung. Die Kantone TI, VD, VS, die EKSN sowie verschiedene Gesundheitsorganisationen fordern, dass der Geltungsbereich und Gegenstand um einen Buchstaben betreffend «Werbe- und Sponsoringbeschränkungen» ergänzt wird. Insbesondere vom Kanton NE und von der SVP werden die allgemeinen Bestimmungen kritisch beurteilt. So findet es der Kanton NE übertrieben, dass in einer Verordnung über Tabakerzeugnisse auch Produkte erwähnt sind, welche weder Tabak noch Nikotin enthalten. Die SVP ist der Ansicht, dass die Definition von tabakgleichartigen Produkten willkürlich und nicht nachvollziehbar sei.
Im zweiten Kapitel der TabPV wird die Sicherheit und Zusammensetzung der Produkte thematisiert. Mehrere Kantone und Gesundheitsorganisationen fordern teilweise strengere Vorschriften bezüglich der Sicherheit und Zusammensetzung der Produkte. So wünschen sich die Kantone TI, VD, VS, die EKSN und verschiedene Gesundheitsorganisationen, dass die Bestimmung bezüglich Zündpotential von Zigaretten auf Zigarillos und Zigarren ausgedehnt wird. Mehrere Kantone, Gesundheitsorganisationen und andere Akteure fordern weitere Verschärfungen hinsichtlich des maximalen Nikotingehaltes von gleichartigen Produkten und der Vorschriften bezüglich Produktereinheit. Der Kanton NE weist darauf hin, dass die kantonalen Labore nicht für Kontrollen des Zündpotentials von Zigaretten ausgerüstet sind. 22 Kantone, die GDK und einzelne Gesundheitsorganisationen bevorzugen im Bereich der obligatorischen Angaben und Produkteinformationen eine Präzisierung der Angaben, welche zwingend auf der Verpackung aufgedruckt werden müssen. Des Weiteren fordern 24 Kantone, SP EKSN und mehrere Gesundheitsorganisationen, dass die Produktinformationen auf einer neutral gestalteten Webseite aufgeführt werden. Ein Grossteil der Kantone und Gesundheitsorganisationen verlangen verschiedene Verschärfungen bei den Bestimmungen zu den Warnhinweisen und Kennzeichnung für gleichartige Produkte, bei den krebserregenden Stoffen sowie im Bereich Werbung und Sponsoring. So wünschen sich beispielsweise 25 Kantone, die EKSN, GDK und Gesundheitsorganisationen, dass die Ausnahmebestimmung für Warnhinweise bei Zigarren und Zigarillos gestrichen wird. 23 Kantone, SP GDK, EKSN und Gesundheitsorganisationen betonen, dass der Artikel zu Warnhinweisen bei Werbung und Sponsoring wegen der laufenden Revision des Tabakproduktegesetzes (TabPG) als Übergangslösung betrachtet werden muss. Die SVP lehnt die neuen Regelungen für Warnhinweise kategorisch ab. Ausserdem sind die SVP sowie Swiss Cigarette und ähnliche der Ansicht, dass die obligatorischen Produktangaben und die Produktinformationen nicht zwingend in allen Amtssprachen gleichzeitig auf der Verpackung aufzuführen sind. Economiesuisse, ODAG, VSZ, Swiss Cigarette und ähnliche fordern explizit die Streichung der Warnhinweispflicht bei Firmensponsoring.
Im Rahmen der Regelungen der Pflichten von Unternehmen und Einfuhrbeschränkungen finden 22 Kantone, GDK und andere Akteure, dass der Artikel betreffend die Pflicht zur Selbstkontrolle unklar sei, was die Umsetzung in der Praxis angeht. 23 Kantone, SP und GDK beurteilen die Selbstkontrollpflicht im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial der Produkte als problematisch und ungenügend. 22 Kantone, SP, GDK, EKSN, sowie mehrere Gesundheitsorganisationen und einzelne andere Akteure finden, dass der Konformitätsnachweis auch für Tabakprodukte zum oralen Gebrauch gelten sollte. Des Weiteren fordern 24 Kantone, SP, GDK und mehrere Gesundheitsorganisationen eine Ergänzung des Artikels zu Messmethoden und Konformitätsprüfung. So soll neu angefügt werden, dass die Prüflabore nicht im