Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 52 Seiten

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1 Ausgangslage

Das Tabakproduktegesetz wurde vom Parlament am 1. Oktober 2021 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 21. Juni 2023 das Vernehmlassungsverfahren für den Entwurf der Verordnung über

Tabakprodukte und elektronische Zigaretten eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 12. Oktober 2023.

Die Verordnung regelt im Detail, wie die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz oder TabPG) umgesetzt werden. Sie legt die

Bildwarnhinweise, die auf den Zigarettenpackungen zum Einsatz kommen fest, präzisiert die Pflichten der Unternehmen bei der Produktedeklaration und regelt die Testkäufe. Zudem definiert die

Verordnung neue Produkte, die kürzlich im Markt eingeführt wurden und als sogenannte «gleichartige Produkte» auch unter das Tabakproduktegesetz fallen sollen. Dazu gehören pflanzliche Produkte zum Erhitzen, Nikotinprodukte ohne Tabak zum Schnupfen, Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen sowie Produkte ohne Tabak und Nikotin zum oralen Gebrauch und zum Schnupfen.

Tabakprodukte sind derzeit im Lebensmittelgesetz geregelt. Im Rahmen der Angleichung des

Schweizer Lebensmittelrechts an die EU hat das Parlament bereits 2014 entschieden, Tabak- und Nikotinprodukte ausserhalb des Lebensmittelgesetzes in einem eigenen Tabakproduktegesetz zu regeln. Das Tabakproduktegesetz und die entsprechende Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.