Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 52 Seiten
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In Artikel 6c wird festgelegt, dass Artikel 6 analog auch für Angestellte von spezialisierten Geschäften mit einer Degustationszone gilt. Im Rahmen der informellen Konsultation äusserte sich dazu nur der Kanton BS. Der Kanton BS schlägt als Ergänzung des Artikels vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Raucherräumen zum Testen von Tabakprodukten beschäftigt werden dürfen, sofern sie einer solchen Tätigkeit schriftlich zugestimmt haben. Der Aufenthalt in der Degustationszone soll sich auf die Bereitstellung der Raucherware beschränken.