Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 52 Seiten
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fest, dass eine neue Kategorie von Angestellten von nun an dem Passivrauchen ausgesetzt sein wird, und dass der wirtschaftliche Nutzen dieser Änderung sehr gering sein wird.
Gemäss 2 Wirtschaftsverbänden94 und drei Vertretungen von Tabakinteressen95 ist unter anderem darauf zu achten, dass Unternehmer gesetzliche Pflichten ohne unverhältnismässigen Aufwand umsetzen können. Um dies sicherzustellen, muss der Vorentwurf bezüglich der Anforderungen an die Belüftung und an die Platzierung der Degustationszone im Geschäft angepasst werden.
Art. 1 Bst. dbis
dbis
die Anforderungen an die Zonen für die Degustation von Tabakprodukten zum Erhitzen und elektronischen Zigaretten in spezialisierten Geschäften;
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2a. Abschnitt Zonen für die Degustation von Tabakprodukten zum Erhitzen und elektronischen Zigaretten in spezialisierten Geschäften Art. 6a Degustation von Produkten
Art. 6a
Ein auf den Verkauf von Tabakprodukten zum Erhitzen oder elektronischen Zigaretten spezialisiertes Geschäft kann eine bestimmte Zone für die Degustation dieser Produkte vorsehen.
Zu Artikel 6a nahmen 14 Kantone96, die EKSN und zwei Gesundheitsorganisationen97 Stellung. Mit einer Ausnahme wünschen alle diese Akteure98 eine Konkretisierung des Artikels, da die Formulierung einen zu grossen Interpretationsspielraum offen lasse. Eine geäusserte Befürchtung besteht darin,
dass von Kanton zu Kanton unterschiedliche Auslegungen und Definitionen zu erwarten sind. Die meisten Stellungnahmen betreffen Ergänzungen des Artikels, welche Vorgaben zur Definition der Fachgeschäfte machen oder Zutrittsbeschränkungen für Minderjährige festlegen.
Definition Fachgeschäfte
7 Kantone99, EKSN sowie AS und AT schlagen einen Absatz 2 vor, der Geschäfte als Fachgeschäft für den Verkauf von Tabakwaren zum Erhitzen oder von elektronischen Zigaretten definiert, wenn sie hauptsächlich die in Art. 3 Bst. b, c, e und f des Tabakproduktegesetzes genannten Produkte anbieten und mindestens vier Fünftel ihres Umsatzes mit diesen Produkten erzielen. Nicht als Fachgeschäfte sollen insbesondere Kioske und Tankstellen gelten. JU, SO und TI teilen die Ansicht, dass die
Definition von Fachgeschäften verfeinert und auf möglichst objektiven Kriterien beruhen soll, um zu verhindern, dass Geschäfte wie beispielsweise Kioske, Tankstellen oder mobile Verkaufsstände versuchen, von diesen neuen Bestimmungen Gebrauch zu machen.
Zutrittsbeschränkung für Minderjährige
11 Kantone100 sowie AS und AT schlagen einen Absatz 3 vor, welcher eine Zutrittsbeschränkung für Minderjährige in Geschäften vorsieht, die über einen Degustationsraum nach Absatz 1 verfügen. Sollte der vorgeschlagene Artikel nicht verfassungskonform sein, empfehlen die Kantone SG und TG sowie AS und AT ein Zutrittsverbot für Minderjährige zu den Degustationszonen.
94 Economiesuisse, SGV
95 JTI, SVTA, VST
96 AR, BS, BL, FR, GE, JU, NE, NW, SG, SO, TG, TI, VD, VS
97 AS, AT
98 BS, BL, FR, GE, JU, NE, NW, SG, SO, TG, TI, VD, VS, EKSN, AS, AT
99 FR, GE, NE, SG, TG, VD und VS
100 AR, BL, BS, FR, GE, NE, SG, TG, TI, VD und VS