Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/16: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich · 9 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 30. September 2022 das Vernehmlassungsverfahren zum Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich eröffnet. Es dauerte bis am 20. Januar 2023. Es sind 45 Stellungnahmen eingegangen. Zwei Teilnehmende haben auf eine Stellungnahme verzichtet (GR und der Schweizerische Arbeitgeberverband). Es haben sich 24 Kantone, 2 in der Bundesversammlung vertretene Parteien, 1 Dachverband der Wirtschaft, und 18 weitere Interessierte geäussert. Alle eingegangenen Stellungnahmen unterstützen das Abkommen ausdrücklich. Eine private Stellungnahme äussert datenschutzrechtliche Bedenken.

1 Ausgangslage

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich (Abkommen) regelt den Austausch dieser Daten zwischen den schweizerischen und liechtensteinischen Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen und verpflichtet sie zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung der Spielsperren. Zweck der Regelung ist die Stärkung des Spielerschutzes vor exzessivem Geldspiel.

Der Bundesrat hat das Abkommen am 30. September 2022 genehmigt und gleichzeitig das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 20. Januar 2023. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Das Abkommen wurde bereits unterzeichnet, der Inhalt des Abkommens ist daher nicht verhandelbar. Die Vernehmlassung diente dazu, Aufschluss über die politische Akzeptanz zu geben.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich 45 Teilnehmende zum Abkommen geäussert. Zwei haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1 Nachfolgend werden daher 45 Stellungnahmen ausgewertet, die sich wie folgt aufteilen: 24 Kantone, 2 politische Parteien, 1 Dachverband der Wirtschaft, 18 andere interessierte Kreise (inkl. einer Privatperson).

2 Überblick über den Ergebnisbericht

Alle Eingaben begrüssen das Abkommen. Negative Stellungnahmen, die das Abkommen als Ganzes ablehnen, sind nicht eingegangen.

In Ziffer 3 fasst der Bericht die Ergebnisse zusammen. Eine Liste der Teilnehmenden, die eine Stellungnahme fristgerecht eingereicht haben, findet sich im Anhang. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungahmen verwiesen.2

1 GR und der Schweizerische Arbeitgeberverband.

2 fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2022-16-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf